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Elke Barth

SPD 06.02.2024 Sitzungen 21/3

das Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist absolut Jahren richtig, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Wir einer müssen die Wohnungswirtschaft von Fesseln befreien. Was das Land hierzu beitragen kann, wird die neue Koalition aus CDU und SPD tun. sysWenn (Beifall SPD und CDU) für Einige der Fesseln kommen aber auch aus Brüssel oder die Berlin. In Berlin tragen wir, liebe FDP, gemeinsam Verantwortung. und (Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Tja!) ich kommen Bundesjustizminister Marco Buschmann ist federführend ist für Bürokratieabbau, Digitalisierungsprojekte (Stephan Grüger (SPD): Hört, hört! – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Er hat schon vieles getan!) – wer hat eigentlich das Wort hier? –, Maßnahmen für schnellere Genehmigungsverfahren verantwortlich. Ich bin sehr zuversichtlich, was den Erfolg seiner Bemühungen angeht, liebe FDP. (Beifall SPD – Stephan Grüger (SPD): Der Marco macht das schon! – Zuruf Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten)) Aber selbstverständlich ist das eine Aufgabe, die sich auch die neue Koalition in Hessen vorgenommen hat. Gerade diesen Bereich haben wir sehr ernsthaft verhandelt. Ich habe eben übrigens zugehört, Herr Kollege Naas: Deponiekapazitäten, Unterstützung von Kommunen, die Bauland ausweisen – man hätte fast meinen können, Sie hätten bei unseren Verhandlungen mit am Tisch gesessen; denn all dies steht selbstverständlich auch in unserem Koalitionsvertrag. (Beifall SPD und CDU) Wir wollen eine umfassende Überprüfung aller Regelwerke. Wir wollen Planungs- und Genehmigungsprozesse vereinfachen und wesentlich beschleunigen. Dazu gehört natürlich zuvorderst die Novelle der Hessischen Bauordnung – natürlich auch mit Innovations- und Experimentierklauseln des Gebäudetyps E, über den wir in der vergangenen Legislaturperiode schon viel gesprochen haben. Wir wollen auch die Umnutzung von Gewerbeflächen fürs Wohnen erleichtern. (Unruhe) Mein Lieblingsbeispiel ist § 41 HBO, wo die Höhe von Geländern festgelegt wird. Bei Wohngebäuden sind das 90 Zentimeter, bei Arbeitsstätten ist das 1 Meter. Handelt es sich um Gebäude, in denen in der Regel mit Kindern gerechnet werden muss, dürfen Öffnungen nicht breiter als 12 Zentimeter sein. Hierbei sollte man zum Beispiel Höhen und Öffnungen vereinheitlichen. Das erspart teure Umbauten bei Nutzungsänderungen. Ich sage Ihnen: Die Bauordnung ist voll mit solchen Beispielen, die viel zu detailliert, zu teuer und zu wenig pragmatisch sind. (Beifall SPD und CDU – Anhaltende Unruhe)

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