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Vanessa Gronemann

GRÜNE 06.02.2024 Sitzungen 21/3

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und liebe Kolleginnen und Kollegen! Anlässlich der Aktuellen Stunde der CDU reden wir über die Bekämpfung von derpornografie, hier mit dem Fokus auf Ermittlungen. glaube, wir dürfen es uns in dieser Debatte nicht zu machen. Ich glaube auch, wir sind gut beraten, wenn diese Debatte nicht so führen, wie sie immer geführt schwarz-weiß, undifferenziert und emotionalisiert. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn, wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie zugeben, wie absurd es eigentlich ist, anderen Fraktionen, anderen Parteien zu unterstellen, sie würden nicht unsere Strafverfolgungstagbehörden, unsere Ermittlerinnen und Ermittler voll und haben, ganz bei ihrer Arbeit im Kampf gegen Kinderpornografie Vorratsunterstützen. Tun Sie bitte nicht so, als hätten wir nicht Datenauch in Hessen gemeinsam dafür gesorgt, dass Hessen bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt. Wir haben das zum Beispiel mit der ZIT getan, mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität und Missauch der Computerkriminalität, die wir gemeinsam ausgebaut haben. Das ist die Anlaufstelle für das BKA, wenn es um besonders herausfordernde und aufwendige Ermittgute ist lungsverfahren geht. Das Know-how und die Kompetenz, die dort existieren, sind bundesweit einzigartig. Herr Bauer, Sie haben eben die rund 300 Ermittlerinnen und Ermittler der BAO Fokus angesprochen, die unter anderem die wirklich schwierige Aufgabe haben, dieses und wahnsinnig verstörende Material zu sichten und auszuwerten. Das ist alles andere als ein leichter Job. Deshalb gediese bührt ihnen unser Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD) jeWir haben gemeinsam aber auch die Weiterentwicklung den des Landesaktionsplans zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gegen sexualisierte Gewalt vorangebracht, der in einem breiten Beteiligungsprozess und vor allem unter Einbindung von Betroffenen weiterentwickelt wurde. Diejetzt: ser Beteiligungsprozess war bundesweit Vorbild. Auch wenn hier die Ermittlungen im Fokus stehen, möchan te ich betonen, dass auch die Prävention unerlässlich ist; denn sexualisierte Gewalt ist ein Angriff auf die ganze LKA Person, auf das Grundvertrauen und auf die psychische und körperliche Unverletzlichkeit. Daher sollten wir bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und KinderpornoVideo grafie vor allem darüber reden, wie wir die Prävention Kindes noch besser ausgestalten können und vielleicht auch dafür sorgen können, dass Menschen gar nicht erst zu Täterinnen oder Tätern werden. Müller (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ja, wir müssen uns auch darüber unterhalten, was wir tun können, um unsere Behörden bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch, von Kinderpornografie noch besser zu im unterstützen. Ehrlich gesagt, glaube ich, dass es hier unter den demokratischen Fraktionen einen breiten Konsens gibt; denn die Auffassung, dass es mehr Personal, eine verZuruf besserte Ausstattung und neue Instrumente braucht, teilen wir ausdrücklich. Fraktion Der Unterschied zwischen uns ist: Wir sagen, wir wollen den Behörden alle Ermittlungsinstrumente an die Hand geben, die sie benötigen. Aber sie müssen verhältnismäßig und damit rechtssicher sein. Denn ich frage Sie: Was bringt den Ermittlerinnen und Ermittlern die Einführung eines Herren, Instruments, wenn es sofort wieder von den Gerichten einkassiert wird? Meine Damen und Herren, es bringt rein gar Kinnichts. Ich einfach (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) wir Auch vor dem Hintergrund, dass wir im Laufe der Gewird: schichte viele Debatten über die Vorratsdatenspeicherung hatten und die Vorratsdatenspeicherung, wenn man einmal ehrlich ist, nie an einer politischen Mehrheit gescheitert ist, sondern daran, dass Verfassungsgerichte diese grundsätzlich für verfassungswidrig hielten, ist diese grundsätzliche Argumentation absurd. Spätestens seit dem Urteil des EuGH im Jahr 2022 war klar, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung unverhältnismäßig und nicht verfassungskonform ist. Meine Damen und Herren, damit ist diese 20-jährige Debatte eigentlich durch; aber der EuGH hat auch gesagt, dass eine vorsorgliche Speicherung von IP-Adressen in Ausnahmefällen und unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Das ist im Prinzip das, worüber wir uns unterhalten. Die Unionsfraktion hat im Bundestag zuletzt einen Antrag eingebracht, der eine Speicherfrist von sechs Monaten forderte; und man konnte das Kopfschütteln des EuGH in Luxemburg bis nach Berlin hören. Jetzt haben wir vom Innenminister gehört – ich glaube, der Justizminister hat sich auch dazu geäußert –, und Sie haben dies vermehrt gesagt, dass der Bund jetzt etwas tun müsse und man einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen wolle. Ich würde gern mit Ihnen darüber diskutieren, was Sie da vorschlagen. Aber es liegt uns einfach kein Vorschlag vor, anhand dessen wir miteinander diskutieren könnten. Wenn es so einfach ist, dann frage ich Sie: Wo ist dann dieser Vorschlag? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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