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Katrin Schleenbecker

GRÜNE 06.02.2024 Sitzungen 21/3

die Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, werte wenige verbliebene Besucherinnen und andererBesucher auf der Tribüne! Ich will ein bisschen weiter bekannt erneute ausholen, um zu begründen, warum ich es für richtig halte, auch mit Blick auf die bereits erwähnten veröffentlichten nach Gutachten, an einem bekenntnisorientierten ReligionsunHeshat, terricht in Kooperation mit der DITIB Hessen festzuhalten. Es gab vor nunmehr 75 Jahren gute Gründe, einen begut kenntnisorientierten Religionsunterricht im Grundgesetz Teil festzuschreiben und auch in der Hessischen Verfassung zu verankern. Dieses Recht steht nicht nur Schülerinnen auch und Schülern mit christlich-konfessioneller Bindung zu, bewersondern eben auch muslimischen Schülerinnen und Schüzu lern. Menschen muslimischen Glaubens sind ein fester Bestandteil unseres Landes, und selbstverständlich haben auch muslimische Schülerinnen und Schüler ein Recht auf 90/ Religionsunterricht. Auch wenn wir seit Jahren aus guten Gründen darüber diskutieren, ob DITIB Hessen ein geeigneter Kooperationspartner für diesen Religionsunterricht ist, gab es nie Beist, anstandungen am Unterricht selbst. Dieser wird von hessiWeise schen Beamtinnen und Beamten gehalten, die in Gießen oder Frankfurt studiert haben, ihre Staatsexamen abgelegt haben und mit großer fachlicher wie didaktischer Kompeder tenz mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten. Ich weise we- auf das Allerschärfste zurück, dass diese Lehrkräfte hier nämlich als Fundamentalisten bezeichnet werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD) In verschiedenen angekündigten wie auch unangekündigten Unterrichtsbesuchen wurde diesen Lehrkräften stets ein sehr gutes Arbeiten attestiert. Der Unterricht steht uneingeschränkt unter staatlicher Aufsicht. Er wird von 42 staatlichen Lehrkräften – deren Dienstherr das Land ist – erteilt, die nach staatlichen Kerncurricula unterrichten. Dem Kooperationspartner obliegt es dabei – genauso wie bei den anderen Religionsgemeinschaften –, auf die Übereinstimmung des Unterrichts mit den bekenntnisgemäßen Grundsätzen zu achten und den Lehrkräften die religionsgemeinschaftliche Bevollmächtigung zu erteilen. Im Kulturpolitischen Ausschuss – dort waren Sie in der Regel in den letzten Jahren anwesend – haben wir uns in den vergangenen Jahren immer wieder dazu ausgetauscht. Nach der Aussetzung der Zusammenarbeit beim bekenntnisorientierten Religionsunterricht hat sich DITIB sehr stark auf das Land zubewegt. Auch die bereits erwähnten neuen Gutachten lassen nicht den Schluss zu, dass die Bedenken bezüglich einer potenziellen Verbindung zwischen der türkischen Regierung, der Religionsbehörde und DITIB Hessen – Stand heute – ausreichend wären, um rechtlich zu einem anderen Ergebnis zu kommen. Es ist doch als ein Erfolg anzusehen, dass sich DITIB Hessen erkennbar bemüht, transparente Strukturen aufzubauen, und sich im Dialog mit unseren staatlichen Institutionen auf die Anforderungen an eine Kooperation mit dem Land einlässt. Sollte es in Zukunft zu Erkenntnissen kommen, dass auch nur eine abstrakte Möglichkeit der Einflussnahme auf den Unterricht genutzt wird, dann werden daraus selbstverständlich Konsequenzen zu ziehen sein. Für mich überwiegen die integrativen Vorteile eines in unseren Schulen angebotenen bekenntnisorientierten Islamunterrichts. Die Schülerinnen und Schüler werden nach guten Curricula unterrichtet. Sie haben Gelegenheit, sich über ihren Glauben auszutauschen und sich auch kritisch auseinanderzusetzen. Es findet eine Beschulung statt, auf die muslimische Schülerinnen und Schüler dasselbe Recht haben wie christliche Schülerinnen und Schüler. In dem nachgereichten Antrag zur Aktuellen Stunde, auf den ich ansonsten jetzt nicht weiter eingehen werde, wird unter Punkt 4 klar, was die antragstellende Fraktion eigentlich will: keinen wie im Grundgesetz verankerten Religionsunterricht, sondern einen konfessionsfreien Ethikunterricht für alle Religionsgemeinschaften. Ich erinnere an den Anfang meiner Rede. Es gab für die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes nach den Jahren der Naziherrschaft vor 75 Jahren gute Gründe, den konfessionellen Religionsunterricht als ordentliches Schulfach zu etablieren. Die AfD will das nun in einen Ethikunterricht überführen. Das spricht für sich. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Katrin Schleenbecker Protokoll ↗