Hila Latifi
Sehr geehrtes Präsidium! Liebe Kolleg:innen! Ob eine Schwangerschaft ausgetragen oder abgebrochen wird, kann nur die Person entscheiden, die schwanger ist. Grundlage dafür sind mehrere Menschenrechte. Das Recht auf Leben und der körperlichen und geistigen Unversehrtheit, das Recht auf Familien- und Privatleben und das Recht auf Gesundheit. Der Bund sieht vor, dass für die Beratung Schwangerer in einer Konflikt- oder Notsituation je 40.000 Einwohner:innen mindestens eine Vollzeitkraft in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zur Verfügung steht. Sie, liebe Kolleg:innen der SPD und GRÜNEN, Sie wollen das auch. Sie haben 2021 selbst beantragt, die Kapazitäten in Hamburg auszubauen. Denn wie Sie ebenfalls wissen, sinken die Beratungsanteile, die früher einmal durch Ärzt:innen eingeplant gewesen waren, seit Jahren. Da das Strafgesetzbuch ebenfalls vorsieht, dass eine Schwangerschaft nur in den ersten 14 Wochen straffrei abgebrochen werden darf, geraten ungewollt Schwangere permanent in Krisen- und Notsituationen, weil die Beratungskapazitäten zu knapp sind. Körperliche und geistige Unversehrtheit sieht anders aus. Gute Arbeitsbedingungen, um den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, ebenso. Es muss an dieser Stelle auch gesagt werden, Geldsorgen und Zukunftsängste gehören zu den häufig genannten Gründen für einen Schwangerschaftskonflikt. Deshalb müssen wir alles dafür tun, Menschen die soziale Sicherheit zu geben, die sie brauchen. Aber heute geht es... Aber heute geht es um eine ganz konkrete Notlage. Schaffen Sie ausreichend Stellen in der Schwangerschaftskonfliktberatung und stellen Sie sicher, dass jede Frau, die eine Beratung braucht, diese Beratung auch bekommt. Danke schön.
