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Andreas Grutzeck

CDU 2:11 min Sitzungen 23/30

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Rechte nicht nur auf dem Papier stehen. Wo gegen Arbeitsschutzbestimmungen, Tarifregelungen, Arbeitssicherheit oder andere arbeitsrechtliche Vorgaben verstoßen wird, muss der Senat handlungsfähig sein und auch handeln und Verstöße konsequent verfolgen. Das ist bisher leider nicht immer der Fall. Wir sind deshalb durchaus auch der Meinung, dass eine zentrale Bündelung auf Dauer, wenn sie denn ordentlich gemacht wird, durchaus Erfolg haben kann. Aber alleine... Und Herr Koltze hat eben darauf hingewiesen, alleine die Abstimmung zwischen Bund und Land – hier zum Beispiel die Arbeitssicherheit ist Landes-, arbeitsrechtliche Vorgaben sind zum Teil Zoll- und Bundessache – bedarf in der Tat einer gewissen Zeit. Nur ob diese Zeit tatsächlich angemessen ist, auch da müssen wir hier wieder ein Fragezeichen machen. Wie lange, Herr Koltze, prüft denn der Senat diese Zusammenlegung schon und...? <i>Der Antrag ist schon lange da.</i> <i>Aber der sozusagen, er kommt nicht voran.</i> <i>Das ist das Problem.</i> Okay, jetzt ist der Bund wieder schuld. Dann muss man allerdings festhalten, dann ist der Antrag zumindest als Erinnerung, dem Senat hier mal wieder Beine zu machen, durchaus sinnvoll. Wir können ihm, weil der eben auch in der Sache unausgegoren ist, heute nicht zustimmen. Wir teilen aber seine Zielrichtung. Und wenn wir den Senat hiermit noch mal vielleicht von den Handys einen Moment aufschrecken können und ihm damit ein bisschen Beine machen können, dann war er sicherlich sinnvoll. Danke sehr.

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