Kay Jäger
Liebe Hamburgerinnen, liebe Hamburger, Hamburg hat ein Problem bei der Durchsetzung der Rechte von Beschäftigten. Im Jahr 2025 wurden laut DGUV in Hamburg fast 20.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle registriert. Das sind fast 8 Prozent mehr als im Vorjahr und im Vergleich zu 2023 ein Zuwachs von gut 15 Prozent. Mit anderen Worten, die Zahl der Arbeitsunfälle in Hamburg ist explodiert. In den letzten beiden Jahren sind insgesamt 23 Menschen gar nicht von der Arbeit zurückgekehrt. Sie sind auf der Arbeit getötet worden. Hinter all diesen Zahlen stehen Menschen und Familien. Werfen wir einmal einen Blick darauf, wie der Arbeitsschutz in Hamburg kontrolliert wird. Die Hamburger Arbeitsschutzaufsicht war 2025 für mehr als 55.000 Betriebe zuständig. Auf eine Gewerbeaufsichtsbeamtin oder einen Gewerbeaufsichtsbeamten kamen dabei 878 Betriebe. 2025 wurden gerade einmal 1.300 Betriebe nach den bundesweiten Standards kontrolliert. Das ist eine Kontrollquote von 2,38 Prozent. Seit diesem Jahr verlangt das Bundesrecht aber mindestens 5 Prozent. Hamburg müsste seine Kontrollleistung also mehr als verdoppeln, um diese Quote zu erreichen, um nicht gegen die Bundesgesetzgebung zu verstoßen. Darüber hinaus besteht ein regelrechtes Zuständigkeitswirrwarr. Die Arbeitsschutzaufsicht kontrolliert den Arbeitsschutz, aber nicht auf Baustellen, da ist die BSW zuständig. Die Tariflohn- und Nachunternehmerkontrolle kontrolliert Teile der öffentlichen Bauvergaben, aber nicht bei Liefer- und Dienstleistungen, die wiederum werden durch Bedarfsträger kontrolliert. Aber extra Personal dafür gibt es nicht. Unsere Anfragen zeigen, dass unter all diesen Stellen kaum kommuniziert wird und bestimmte Daten gar nicht erst erhoben werden. Deshalb schlagen wir mit unserem Antrag vor, die landeseigenen Kontrollinstanzen in einer Hamburger Arbeitsinspektion zu bündeln. Denn so wie es jetzt ist, fördert das den Wildwuchs und schlechte Arbeitsbedingungen, da Verstöße nicht kontrolliert oder folgenlos bleiben. In der Frage der Durchsetzung von Arbeitnehmerrechten muss sich in Hamburg dringend etwas ändern, nicht nur, um die vom Bund vorgegebene Prüfquote von 5 Prozent zu erreichen, sondern um sichere und faire Arbeitsbedingungen und damit die Unversehrtheit von Kollegen und Kolleginnen zu garantieren. Das darf kein Kostenfaktor sein, sondern muss Grundlage für eine Stadt sein, die sich "Stadt der guten Arbeit" nennen möchte.
