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Dirk Nockemann

AfD 1:55 min Sitzungen 23/29

Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren. Digitale Beweise sind heute aus der Strafverfolgung nicht mehr wegzudenken. Smartphones und Computer und andere Datenträger enthalten oft entscheidende Hinweise. Umso alarmierender ist der Fall, den das Amtsgericht Hamburg im April dieses Jahres zu entscheiden hatte. In einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Kinderpornografie wurden sieben elektronische Geräte sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft ordnete bereits Anfang Januar 2025 an, diese Geräte an ein privates IT-Forensikunternehmen weiterzuleiten. Tatsächlich geschah das aber erst mehr als zehn Monate später. Und damit nicht genug, das Unternehmen kündigte anschließend weitere 17 bis 18 Monate Bearbeitungszeit an. Am Ende hätten die Geräte also 32 Monate sichergestellt bleiben können. Das Amtsgericht sprach ausdrücklich von einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung und stellte fest, dass das Ermittlungsverfahren seit geraumer Zeit praktisch zum Erliegen gekommen war. Meine sehr verehrten Damen und Herren, so darf Strafverfolgung in Hamburg nicht funktionieren. Wer digitale Beweise sicherstellt, muss sie auch zügig auswerten, sonst leiden alle: die Beschuldigten, deren Geräte jahrelang möglicherweise sinnwidrig einbehalten werden, Opfer, die auf eine Entscheidung warten, Staatsanwälte und Ermittler, deren Verfahren stecken bleiben; und am Ende leidet der Rechtsstaat selbst. Unser Antrag zielt darauf aus, konkrete Konsequenzen einzurichten. Wir brauchen zunächst eine ehrliche Bestandsaufnahme. Wie viele digitale Auswertungsaufträge sind offen? Wie lange dauern sie? Wo sind Engpässe? Wo sind in der Regel die Asservaten? Ich bitte Sie im Interesse des Rechtsstaats, bitte stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank.

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