Dr. Anke Frieling
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Frage, die dieser Antrag ja auch stellt, ist ja durchaus berechtigt. Die Haushaltslage ist angespannt, die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind schwierig. Und gerade, wenn es um die eigene Entschädigung geht, müssen wir als Abgeordnete mit Sicherheit sehr sensibel sein in diesen Zeiten. Ja, und man kann das natürlich auch so sehen, wie Sie das in dem vorliegenden Antrag formulieren. Und es bezieht sich ja auch auf eine Entscheidung des Deutschen Bundestages. Ich will Ihnen aber ganz kurz sagen, warum wir das trotzdem für uns hier in Hamburg nicht für richtig halten. Als Bürgerschaft haben wir ja bewusst ein regelgebundenes Verfahren. Die Entwicklung der Abgeordnetenentschädigung ist an die allgemeine Verdienstentwicklung der Vollzeitbeschäftigten in Hamburg gekoppelt. Damit entscheiden wir ja gerade nicht jedes Jahr nach Kassenlage oder politischer Stimmung über unsere eigenen Bezüge. Und wichtig ist, das hat mein Kollege gerade schon gesagt, das System ist ja auch nicht mal eine Einbahnstraße. Wenn die maßgebliche Einkommensentwicklung negativ ist, kann die gesetzliche Systematik auch zur Absenkung der Entschädigung führen. Das hat es schon gegeben. Ja, da kann man ja auch sagen: zum Glück, weil wir wollen ja gar keine negative Einkommensentwicklung, für niemanden. Und darin liegt ja genau der Sinn einer solchen... Wir akzeptieren den Maßstab in guten wie in schlechten Zeiten. Das stellt sicher, dass wir zu keiner Zeit von den Menschen entkoppelt sind, für die wir hier arbeiten. Deshalb würdigen wir Ihr Anliegen. Ihren Antrag lehnen wir ab.
