Thilo Kleibauer
Herr Präsident, meine Damen und Herren. Leider ist heute Mittwoch und nicht Sonntag, denn in den Sonntagsreden hören wir gerade von Ihrem Finanzsenator immer das Hohelied auf den Bürokratieabbau, auf Entlastung der Wirtschaft, auf weniger Berichtspflichten, auf weniger Nachweispflichten für die Unternehmen. Und das, was Sie hier heute beschließen, ist das genaue Gegenteil, meine Damen und Herren. Ihre Antwort heute ist mehr Bürokratie, ist mehr Kontrolle, und das ist ein bisschen in diesen Zeiten relativ schwierig. Die wirtschaftliche Lage ist in vielen Branchen nicht einfach. Viele Menschen haben Angst vor dem Jobverlust. Aber die einzigen Arbeitsplätze, die Sie hiermit sichern und schaffen, sind vier zusätzliche Stellen in der Wirtschaftsbehörde für den Vollzug des Gesetzes und mindestens genauso viele zusätzliche Stellen in den Vergabestellen, meine Damen und Herren. Und das kann es doch nicht sein! Tarifverträge, Tarifbindung, faire Arbeitsbedingungen haben auch für uns eine große Wichtigkeit, eine große Bedeutung in diesem Land. Wir haben auch in den letzten Jahrzehnten sehr, sehr viel Gutes bewirkt. Aber wir haben Zweifel, ob das, was Sie mit diesem Gesetz wollen, wirklich erreicht wird, und ob der zusätzliche Aufwand, das ist ja ein deutlicher Mehraufwand, den dieses Gesetz bringt, das wirklich rechtfertigt, da haben wir deutliche Zweifel. Und wenn man über Tariffreiheit redet, ist es ja auch die Freiheit – aus welchen Gründen auch immer, weil man zum Beispiel ein junges Unternehmen ist –, keinen Tarifvertrag abzuschließen oder keinem Tarifvertrag anzugehören. Und ich glaube, man muss auch mal so sagen, einfach pauschal zu sagen, Unternehmen, die tarifungebunden sind, sind welche mit ganz schlechten Arbeitsbedingungen, die nur Lohndumping betreiben, das ist sehr viel schwarz-weiß. Da macht man es sich, glaube ich, auch zu einfach. Tarifungebunden heißt ja nicht automatisch ganz schlecht. Ich erinnere mich noch gut an den kaufmännischen Geschäftsführer der Elbphilharmonie, der hier im April im Ausschuss gesagt hat: "Dieses Gesetz bedeutet für den Betrieb der Elbphilharmonie" "deutliche Mehrkosten im siebenstelligen Bereich." Und das für ein Problem, was bis dahin dort niemand adressiert hat von den Betroffenen! Das muss man sich auch mal vor Augen führen, meine Damen und Herren. Auch auf Bundesebene gibt es ein Tariftreuegesetz, ohne Frage, was unter etwas anderen Rahmenbedingungen dort zustande gekommen ist. Und es gibt einen ganz großen Unterschied: Auf Bundesebene wurde im parlamentarischen Verfahren das Gesetz nicht noch verschärft. Und das, was Sie hier mit dem Zusatzantrag machen, das ist schon eine deutliche Verschärfung. Wertgrenzen werden wieder abgesenkt. Es gibt mehr Kontrollmöglichkeiten. Es gibt keinerlei bürokratische Erleichterung im Gesetz. Und das ist ein pures Misstrauen gegen unsere mittelständischen Unternehmen, meine Damen und Herren. Herr Kleibauer, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung des Abgeordnetenkollegen Pein? Ja, sehr gern. Vielen Dank, Herr Kleibauer. Aber zur Vollständigkeit: Im Vergleich zum Bundesgesetz gehört ja auch, dass die Grenzen, ab denen eine Vergabe stattfindet, im Bundesgesetz niedriger sind als in Hamburg. Im Bundesgesetz gibt es Ausnahmen. Im Bundesgesetz gibt es zusätzliche Ausnahmen, die im parlamentarischen Verfahren reingekommen sind, auch das Thema bürokratische Entlastung. Und Sie schreiben jetzt in Ihrem Antrag unter anderem die pauschale Sache rein; die haben Sie nicht vom Bund, sondern von Ihren rot-grünen Freunden aus Niedersachsen: "Öffentliche Auftraggeber können weitere soziale Kriterien vorgeben." Sie wollen sozusagen das Vergabegesetz zur Plattform für alle sozialpolitischen Zielvorstellungen machen! Da sehe ich schon deutliche Unterschiede, Herr Pein. Und man muss auch sagen, das haben die Kammern sehr, sehr deutlich kommentiert. Und diesen Appell sollten Sie sich wirklich zu Herzen nehmen, Herr Pein! Sie haben das mit Befremden zur Kenntnis genommen, und es ist ja so, Herr Dressel hat sich irgendwann hingestellt, hat gesagt: "Wir haben jetzt hier nach Verbände-Anhörung, nach langen Überlegungen," "nach langen Gesprächen hier etwas sozusagen austariert," "was irgendwie vielleicht so als Minimalkonsens für viele gelten kann." Und diesen Konsens kündigen Sie heute auf. Sie entziehen Ihrem eigenen Finanzsenator nachträglich das Verhandlungsmandat. Das ist doch ein fatales Signal, was Sie hier aussenden in Richtung der Kammern! Und da sollten Sie wirklich das, was die Handelskammer und was die Handwerkskammer hier aufgeschrieben hat, Ihnen ins Stammbuch geschrieben hat, auch ernst nehmen, meine Damen und Herren! Deshalb ist es wirklich so, dass wir glauben: Dieses Gesetz bringt nicht das, was Sie damit versprechen, was Sie damit erreichen wollen. Es ist das Risiko, dass es für die Stadt deutlich teurer wird. Und das Risiko – schreibt ja auch der Senat explizit mit rein –, dass es weniger Auftragnehmer gibt, die sich auf Aufträge der Stadt bewerben. Und das ist dann für beide Seiten schlecht, meine Damen und Herren. Und noch einmal zu dem einen Punkt, den ich gesagt habe, wo Sie sagen: "Jetzt können auch öffentliche Auftraggeber noch diverse andere soziale Kriterien vorgeben." Das Vergabegesetzes... Kern des Vergabegesetzes war ja immer: wirtschaftliche Vergabe für die Stadt, dass wir qualitative Leistungen zu vernünftigen Preisen bekommen, aber auch Sicherstellung des fairen Wettbewerbs. Es ist nicht die Basis für alle möglichen rot-grünen Wunschvorstellungen, die dann auch mit einer Formulierung "können" von den Vergabestellen umgesetzt werden. Und das wollen wir an dieser Stelle nicht! Vielen Dank, meine Damen und Herren.
