Milan Pein
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem neuen Hamburger Vergabegesetz treffen wir eine klare Entscheidung: Wer öffentliche Aufträge erhält und damit von Steuergeldern profitiert, der muss seinen Beschäftigten faire und tarifgebundene Arbeitsbedingungen bieten. Öffentliche Investitionen, meine Damen und Herren, in Schulen, Straßen, Wohnungen oder in den öffentlichen Nahverkehr sollen nicht nur unsere Infrastruktur verbessern, sie sollen auch gute Arbeit stärken. Und die Unternehmen, die ihre Beschäftigten ordentlich bezahlen, dürfen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge nicht gegenüber solchen Unternehmen, die Lohndumping betreiben, benachteiligt werden. Darum geht es auch in diesem Gesetz. Und der Senat schafft erstmals eine verbindliche Tariftreueregelung, und das ist ein wichtiger sozialpolitischer Fortschritt, denn künftig wird es nicht nur um tarifgerechte Löhne, sondern auch um bezahlten Urlaub, um Arbeits- und Ruhezeiten gehen. Es handelt sich also nicht nur um eine Tariftreue, die über die reine Entgeltfrage... um eine Tariftreuefrage und eine reine Entgeltfrage, sondern es geht um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen insgesamt. Und die Beratung im Haushaltsausschuss und im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Innovation hat gezeigt, wir müssen zwei berechtigte Ziele miteinander dabei verbinden. Wir wollen die Tarifbindung stärken, und zugleich brauchen wir ein Vergaberecht, das praktikabel bleibt, genügend Unternehmen zur Abgabe von Angeboten bewegt und die Umsetzung unserer großen Investitionsprogramme nicht ausbremst. Und schon der Senatsentwurf erfasst einen sehr großen Teil des wirtschaftlich relevanten Vergabevolumens. Im Dienstleistungsbereich wären auf Grundlage der vergangenen Jahre rund 98 Prozent des Auftragsvolumens einbezogen, im Baubereich rund 75 Prozent, und mit unserem Änderungsantrag gehen SPD und GRÜNE noch einen deutlichen Schritt weiter. Das ist ein gutes Signal. Und wir senken die Wertgrenze für Bauleistungen von 500.000 auf 250.000 Euro und damit beziehen wir mehr öffentliche Aufträge und mehr Beschäftigte in die Tariftreue ein, und zugleich stärken wir den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einem Betreiberwechsel im öffentlichen Personennahverkehr. Und wir sorgen dafür, dass die Regeln nicht nur auf dem Papier stehen: Anlasslose stichprobenartige Kontrollen werden ausdrücklich ermöglicht. Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für einen Verstoß vor, muss ohnehin gehandelt werden. Und wir wollen erreichen, dass Verstöße gegen Landesvergabegesetze künftig im Wettbewerbsregister des Bundes berücksichtigt werden können. Meine Damen und Herren, Handelskammer und Handwerkskammer haben unseren Änderungsantrag durchaus kritisiert. Wir nehmen diese Kritik auch ernst, aber wir sagen auch: Schon heute beteiligen sich in manchen Ausschreibungen zu wenig Unternehmen, aber das ändert nichts daran, dass das Vergabegesetz ein sozialer Fortschritt ist, den wir brauchen, um an dieser Stelle besser voranzukommen. Deshalb verbinden wir die Tariftreue ausdrücklich mit Vereinfachung, Digitalisierung und Innovation. Kleine Unternehmen und Start-ups sollen leichter Zugang zu öffentlichen Aufträgen erhalten, und die bisherige Experimentierklausel wollen wir zu einer breiteren Innovationsklausel weiterentwickeln. Verfahren müssen schneller, digitaler und verständlicher werden. Und eines gehört auch zur Wahrheit dazu: Eine verbindliche Tariftreue gibt es nicht zum Nulltarif. Wer Tariftreue will, muss auch Nachweise und Kontrollen ermöglichen. Das ist kein staatliches Grundmisstrauen gegenüber den wirtschaftlichen Unternehmen in der Stadt. Es ist die notwendige Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen, gerade im Interesse der vielen Unternehmen, die sich an Tarifverträge und gute Arbeitsbedingungen halten. Die Linke hat mit ihrem Antrag selber einen etwas anderen Weg vorgeschlagen. Sie fordern Tariftreue ab dem ersten Euro, eine gesetzliche Kontrollquote von mindestens 5 Prozent, ein zusätzliches Register, den zwingenden Ausschluss von Unternehmen für bis zu drei Jahre und eine Begrenzung der Nachunternehmerkette auf zwei Glieder. Ich teile das Ziel, Tarifbindung und Kontrollen zu stärken, deswegen unser Antrag, den wir eingebracht haben. Aber diese Forderungen greifen dann doch zu weit. Etwa bei den stichprobenartigen Kontrollen, beim Schutz der Beschäftigten im öffentlichen Nahverkehr. Tariftreue ab dem ersten Euro würde tatsächlich Kleinstaufträge mit dem vollständigen Regelungs- und Kontrollaufwand belasten. Eine starre Kontrollquote sagt auch nichts darüber aus, dass überhaupt vernünftig kontrolliert wird, sondern ist nur etwas, was weiteres Personal einspannt an dieser Stelle. Die anlasslose, stichprobenartige Kontrolle haben wir drin, und das wird ausreichen, um das Gesetz durchzusetzen, Herr Stoop. Meine Damen und Herren, Hamburg wird in den kommenden Jahren so viel investieren wie nie zuvor, und diese Investitionen müssen schnell umgesetzt werden, aber sie müssen auch bei den Beschäftigten ankommen. Ordentliche Aufträge dürfen kein Geschäftsmodell für Lohndumping sein. Deswegen: Stimmen Sie diesem Vergabegesetz zu. Vielen Dank.
