Martina Koeppen
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, eine Minute reicht vollkommen. Und die Frage, Herr Alam, die war vollkommen berechtigt. Und Frau Sudmann, Ihre Antwort zeigt, dass Sie sich mit dem Gutachten gar nicht so richtig auseinandergesetzt haben. Auf Seite 3 steht, dass Ausnahmen für diese Regelung, für die Wiedervermietung und Absenkung für Neubauten in den letzten fünf Jahren – fertiggestellt worden – gelten. Auf Seite 8 steht dann, dass davon ausgenommen werden Neubauten, die in den letzten drei Jahren fertiggestellt worden sind. Also der Gutachter ist sich da nicht so ganz einig, und daran sieht man eigentlich auch, nach diesen drei beziehungsweise fünf Jahren wird die Durchschnittsmiete verlangt, und das ist genau das, was Herr Alam gefragt hat: Was gilt dann? Ich kenne kein Haus, wo nach drei oder fünf Jahren der Kredit abbezahlt ist.
