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Marie Kleinert

DIE LINKE 3:02 min Sitzungen 23/25

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren. Die Linke bringt heute einen Antrag für eine verbindliche KI-Kennzeichnungspflicht bei öffentlich-rechtlichem Rundfunk und privaten Medienanbietern ein. Konkret fordern wir, dass der Senat sich bei den Ländern dafür einsetzen soll, dass im Digitale-Medien-Staatsvertrag verbindlich, standardisiert und medienübergreifend KI-generierte journalistische Inhalte gekennzeichnet werden müssen. Diese Kennzeichnung muss einheitlich und verständlich sein, damit Zuschauer:innen auf einen Blick erkennen können, ob es sich um KI-Inhalte handelt. Hinzu kommt, Abgeordnete haben im Aushandlungsprozess über Medienstaatsverträge keine ausreichende Möglichkeit, mitzugestalten. Entscheidungen werden zwischen Regierungen und Fachgremien getroffen und erst, wenn der Entwurf fertig ist, kommt er zur Abstimmung. Und dann können wir nur noch Ja oder Nein sagen und nicht mehr inhaltlich mitreden. Wir Linke kritisieren das schon lange. Das ist kein demokrat... Das ist ein demokratiepolitisches Problem, und auch deshalb konfrontiere ich Sie heute mit diesem Antrag. Vorfälle wie beim ZDF "heute journal" – das war, glaube ich, schon im Februar oder so, aber es gibt immer wieder welche –, unbezeichnete KI-Videos über ICE-Abschiebungen, ein falsches Archivbild aus 2022 zeigen, wie schnell Vertrauen in die Medien – hier in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk – beschädigt wird. Seit Januar 2026 gibt es den KI-Kodex. Die ARD-Landesrundfunkanstalten Deutsche Welle, ZDF und Deutschlandradio haben sich darauf geeinigt. Darin steht: "Das Vertrauen in unsere journalistischen Inhalte ist unser höchstes Gut." "Wir kennzeichnen den Einsatz von generativer KI nach transparenten Regeln." Aber erstens, die Nichtbeachtung hat keine wirklichen Konsequenzen. Und zweitens, der Kodex gilt nicht für private Medienunternehmen. Jetzt können Sie natürlich sagen, das wird alles schon auf EU-Ebene geregelt, aber das ist nicht ganz so. Denn die EU-KI-Verordnung Artikel 15 gilt ab 2026, stimmt, unmittelbar in Deutschland. Sie verpflichtet Anbieter, täuschende KI-generierte Inhalte von öffentlichem Interesse klar und erkennbar zu bezeichnen... zu kennzeichnen. Aber die EU regelt keine einheitliche Standardisierung. Und das ist, was fehlt. Die EU schreibt nur klare und eindeutige Informationen vor, nicht Position, Dauer oder Form, sodass man sie schnell wiedererkennen kann. Der Digitale-Medien-Staatsvertrag soll diese EU-Pflicht durch Aufsicht der Medienanstalten umsetzen, ohne eigene detaillierte Standards. Das heißt, rechtlich ist die Pflicht eigentlich schon angelegt. Es fehlen nur verbindliche standardisierte Umsetzungen. Und schlussendlich werde ich nicht müde, eine Sache zu betonen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine der wichtigsten Errungenschaften unserer Demokratie nach dem Naziregime, dem Ende des Zweiten Weltkriegs. ARD, ZDF und Deutschlandradio finanzieren sich durch Rundfunkbeiträge. Wir alle zahlen für verlässlichen Journalismus. Damit er dieses Vertrauen auch in einer digitalen Medienwelt behält, braucht es klare, wiedererkennbare Regeln. Und deshalb bitten wir um Zustimmung zu unserem Antrag. Vielen Dank.

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