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Hila Latifi

DIE LINKE 4:17 min Sitzungen 23/25

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen. Noch nie waren Frauen rechtlich so gleichgestellt wie heute. Gerade deshalb geraten strukturelle Benachteiligungen häufig aus dem Blick. Sie werden bestritten oder individualisiert. Die Folgen zeigen sich jedoch in den Strukturen, in geschlechtsspezifischen Einkommensunterschieden, in der Unterrepräsentanz von Frauen in Führungs- und Entscheidungspositionen, in der Erwerbsunterbrechung aufgrund von Kinderbetreuung und Pflegeverantwortung, in der höheren Teilzeitquote und in der überdurchschnittlichen Betroffenheit durch befristete, geringfügige oder andere prekäre Beschäftigungsverhältnisse. All das hat Folgen für die berufliche Entwicklung, für das Einkommen und letztlich auch für die Alterssicherung. Der öffentliche Dienst trägt hier eine besondere Verantwortung, Gleichstellung nicht nur zu versprechen, sondern auch konsequent umzusetzen. Die Gleichstellungsbeauftragten sorgen dafür, dass Gleichstellungsaspekte systematisch berücksichtigt werden. Sie begleiten Personal- und Organisationsentscheidungen und leisten einen wesentlichen Beitrag zu diskriminierungsfreien Strukturen im öffentlichen Dienst. Viele dieser Aufgaben müssen sie zusätzlich zu ihrer regulären Tätigkeit wahrnehmen. Während einige Gleichstellungsbeauftragte über nennenswerte Zeitanteile für ihre Aufgaben verfügen, fehlt anderen die notwendige Zeit, um ihren gesetzlichen Auftrag wirksam zu erfüllen. Obwohl die Gleichstellungen in allen Dienststellen verbindlich verankert sind, sind die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen vielerorts nicht gesichert und hängen häufig vom Engagement der jeweiligen Dienststelle, von den Entscheidungen der Vorgesetzten, die noch immer überwiegend Männer sind, oder der jeweiligen Haushaltslage ab. Genau diese strukturelle Schieflage legt die Große Anfrage offen. Die Realität zeigt, vielerorts wird Gleichstellung nicht als unverzichtbarer Bestandteil einer demokratischen und gerechten Gesellschaft verstanden, sondern als freiwillige Zusatzaufgabe. Solange die Rahmenbedingungen stimmen, wird sie unterstützt. Geraten Haushalte unter Druck, wird sie gekürzt, verschoben oder zurückgestellt. Haushaltsentscheidungen sind also keineswegs geschlechterneutral. Wenn gespart wird, geraten Gleichstellungsstrukturen besonders schnell unter Druck. Die angespannte finanzielle Situation an der Universität Hamburg zeigt das deutlich. Eltern- und Pflegezeiten können teilweise nicht mehr vertreten werden. Die daraus entstehende Belastung wird von den Beschäftigten abgefangen. Das führt zu einer weiteren Verdichtung der Arbeit, steigender Überlastung und wachsendem Druck im Arbeitsalltag. Wenn ausgerechnet dort gekürzt wird, wo Beschäftigte bei der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege unterstützt werden sollen, dann hat das unmittelbare Auswirkungen auf die tatsächliche Gleichstellung. Und natürlich sind insbesondere Frauen betroffen, da sie nach wie vor den größten Teil der Sorgearbeit übernehmen. Deswegen darf Gleichstellungsarbeit nicht optional sein, nicht in Konkurrenz zu anderen Haushaltspositionen geraten oder Jahr für Jahr unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Der gesetzliche Auftrag ist wie so häufig ambitioniert, die Ausstattung zu seiner Umsetzung nicht. Wir brauchen deshalb verbindliche Regelungen für Freistellungen. Es reicht nicht, weiterhin wie im Gesetz von einer angemessenen Freistellung zu sprechen. Die Große Anfrage zeigt, diese Unverbindlichkeit führt zu erheblichen Unterschieden zwischen den Dienststellen. Andere Bundesländer zeigen längst, dass das möglich ist: Nordrhein-Westfalen, Bremen oder das Saarland haben klare gesetzliche Vorgaben geschaffen. Hamburg sollte diesem Beispiel folgen. Viele weitere Aspekte sind hier schon angesprochen worden. Ich werde da nicht weiter drauf eingehen, aber freue mich im Ausschuss über die Befassung. Vielen Dank.

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