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Dr. Anke Frieling

CDU 4:44 min Sitzungen 23/24

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Koeppen, eigentlich ist das das gleiche Lied wie beim Antrag zuvor. Sie vertrauen einfach nicht der Eigenverantwortung der Menschen. Sie glauben, es ist gut, wenn wir alles durchregeln und alles durchdekliniert haben, dann wird das schon gut, weil dann hat es sich ja die SPD aus... Die Zahlen, die Sie uns vorgelegt haben, das ist eine Befragung, aus der sich nicht ableiten lässt, was Sie jetzt abgeleitet haben. Aber jetzt machen wir es mal so. Es ist ja nett, dass die SPD und GRÜNE sich auch mal mit den Problemen der Wohnungseigentümer befassen wollen. Ob es sich dabei um reale Probleme handelt oder um Problembehauptungen Ihrerseits, latent ein bisschen unterlegt durch die Zahlen, das kann man so überhaupt noch nicht sehen. Die Analyse Ihrer Zufallsbeobachtung ist oberflächlich. Ihre Lösungsvorschläge dienen nicht den Eigentümern, sondern Ihrem Klimaschutzdilemma. Es handelt sich um den Aktionismus des Senats, genau wie beim Antrag davor. Sie müssen nämlich und wollen zeigen, dass Sie sich bemühen, die Klimaschutzneutralität 2040 zu erreichen, die Sie sich eingebrockt haben. Und wie machen Sie das? Sie machen es wieder nur durch die Verpflichtung von anderen. Frau Dr. Frieling, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung - der Kollegin? - Nee, das ist mir jetzt zu früh. Vielen Dank. Indem Sie nämlich die anderen verpflichten. Und Sie selber machen wenig bis nichts, wie mein Kollege Sandro Kappe Ihnen ja auch regelmäßig vorrechnet. Um den Wohnungseigentümern jetzt Ihren Antrag ein klein wenig schmackhaft zu machen, gibt es den Punkt 1 Ihres Antrags, dem wir auch zustimmen werden, nämlich, dass Eigentümer jetzt eigene Geschehen auch direkt gegenüber den Verwaltern geltend machen können sollen, wenn der Bund das sowieso alles nur aufgreift. Das ist ja sowieso ein Antrag, der sich an den Bund richtet. Zum zweiten Punkt: Sie wollen per Gesetz sicherstellen, dass, wenn zum Beispiel über eine neue Heizung gesprochen wird, automatisch auch über energetische Sanierung und Rücklagen beraten werden muss. Wo will man das denn vollständig regeln, über welche Punkte beraten und beschlossen werden muss? Reden Sie nicht auch den lieben langen Tag über Bürokratieabbau? Und mehr Anforderungen und Bürokratie sind dann Ihr Beitrag mit diesem Antrag? Und was passiert denn, wenn der Verwalter nicht genügend informiert, wenn er sich nicht genügend auskennt, wenn er das unvollständig macht? Was wollen Sie dann in Gang setzen, welchen Prozess? Denken Sie doch mal an die kleine Eigentümergemeinschaft mit vier oder sechs Einheiten, deren Heizung defekt ist und dringend ersetzt werden muss. Soll diese Gemeinschaft nun verpflichtend in ein umfassendes Sanierungsberatungsverfahren eintreffen mit all den damit verbundenen Kosten, Gutachten, Beschlussverfahren? Die Frage der finanziellen Leistungsfähigkeit wird in diesem Antrag mit keinem einzigen Satz behandelt. Das ist nicht sozial, das ist Klimaschutz auf dem Rücken derer, die es sich am wenigsten leisten können. Bei Punkt 3 verstehe ich überhaupt nicht, wofür Sie den Bund brauchen. Da geht es ja um so Informationskampagnen. Das können Sie doch schon heute machen in Hamburg, wenn Sie das wollen. Sie sind doch permanent im Austausch mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden, oder? Punkt 4 des Antrags schlägt nun vor, weitere Beschlüsse im Rahmen größerer Sanierungsverfahren im Umlaufverfahren fassen zu können. Also ohne echte Eigentümerversammlung, ohne Debatte, ohne direkte Aussprache. Was Sie da auch total übersehen, ist, dass Annex-Beschlüsse heute schon möglich sind. Aber gerade bei kostenintensiven Maßnahmen, die jeden Eigentümer finanziell erheblich betreffen können, haben die Betroffenen ein legitimes Interesse daran, ihre Fragen zu stellen, Alternativen zu diskutieren und eine informierte Entscheidung zu treffen. Und zwar nicht irgendwie per WhatsApp, sondern in Eigentümerversammlungen. Das Umlaufverfahren ersetzt Debatte durch Abstimmung. Das ist demokratiepolitisch bedenklich. Es mag ja schneller sein, aber schneller ist nicht immer besser, wenn es um die Rechte, um das Geld von Menschen geht, ja? Wenn man Ihren Antrag aufmerksam liest, erkennt man, dass er nicht primär dem Schutz der Wohnungseigentümer dient. Er dient der Flankierung der Klimaschutzpolitik des Senates. Das ist auch ein legitimes Ziel, und Sie sind ja auch in der Bredouille. Aber es sollte ehrlich so benannt werden, anstatt sich hinter dem Schutzmantel des Verbraucherschutzes zu verstecken. Meine Damen und Herren, Ihr Antrag bewirkt verfahrensrechtlich wenig, ignoriert die Belastungsgrenzen privater Eigentümer und beschneidet demokratische Beteiligungsrechte. Dieser Antrag verdient keine Zustimmung. Wir lehnen ihn bis auf Punkt 1 und 5 ab.

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