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Dirk Nockemann

AfD 1:56 min Sitzungen 23/22

Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwischen 2020 und Mitte 2025 kehrten in Hamburg insgesamt 56 Insassen im Bereich des offenen Vollzugs nicht in die Haftanstalt zurück. Das ist deutlich zu viel. Darunter waren sieben Nicht-Rückkehrer während eines genehmigten Freigangs. Daneben gibt es weitere Probleme. Es gibt nämlich erhebliche Rückkehrverzögerungen. Einige kehrten erst nach mehreren Tagen oder Wochen zurück. Das darf so nicht sein. Das aktuelle Hamburger Strafvollzugsgesetz normiert den offenen Vollzug als Regel, sofern die Gefangenen hierfür geeignet sind. Das entspricht derzeit der Vollzugssystematik des Bundesrechts, wurde jedoch bereits in mehreren Bundesländern in den vergangenen Jahren grundlegend neu bewertet. Insbesondere Bayern hat mit Artikel 17... Entschuldigung, Artikel 12 Bayerisches Strafvollzugsgesetz den geschlossenen Vollzug wieder zum Regelfall gemacht und den offenen Vollzug zur begründungspflichtigen Ausnahme umgestaltet. Das wollen wir auch für Hamburg. Denn diese Struktur stärkt den Schutz der Allgemeinheit, schafft Klarheit in den Vollzugsentscheidungen und verhindert eine missbräuchliche Nutzung des offenen Vollzugs. Und diese ist ja dringend angezeigt, wie die Zahlen, die ich eingangs benannt habe, verdeutlichen. Zu beachten ist auch, dass es in Hamburg eine steigende Zahl von Gefangenen mit hohem Risikopotenzial gibt. Und auch aus diesem Grund braucht Hamburg eine Neuordnung des Vollzugssystems. Die ersten zwei Minuten sind jetzt rum, weitere Begründung wird sogleich erfolgen. Vielen Dank.

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