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Antje Hebel

AfD 1:52 min Sitzungen 23/21

Nein. Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Hamburger! Der Kostendruck ist allgegenwärtig und macht auch nicht vor dem Transport im Rettungswagen halt, dem RTW. So hat sich die Gebühr für den Transport im RTW von 2016 bis heute nahezu verdoppelt. Die Steigerung für das Jahr 2026 beträgt 9 Prozent. Diese Erhöhung zeigt schon, dass das nichts mit einer normalen Inflationsrate zu tun hat. Nun ist es so, dass an der Festlegung dieser Gebühr in Hamburg nicht alle Akteure voll beteiligt sind. Das wären die Stadt Hamburg, die die Kosten für die Bereitstellung und Instandhaltung der Infrastruktur übernehmen soll, der Dienstleister, der die Einsätze leistet, und die Krankenkassen, welche nur für die Kosten der reinen Fahrt aufkommen sollen. Stand jetzt ist, dass die Stadt Hamburg die Gebühren allein festlegt. Das nutzt diese auch, um die Kosten für die Bereitstellung und Instandhaltung der Infrastruktur auf die Versicherer abzuwälzen. Das Mitwirkungsrecht der Krankenkassen an der Gebührenfestsetzung besteht jetzt darin, dass sie sich lautstark über die Ungerechtigkeit beschweren können. Das war's! Das erinnert an den Bund, der für Bürgergeldempfänger eine nicht ausreichende Pauschale an die Kassen zahlt, aber die Übernahme sämtlicher Gesundheitskosten aller Bürgergeldempfänger von den Krankenkassen verlangt. Wir fordern daher, dass unter Beteiligung aller Akteure eine Gebührenfindung erfolgt, diese dann ihren oder ihre Vorschläge unterbreiten und die Bürgerschaft gegebenenfalls nach Beratung darüber abstimmt. Zwecks Kostendämpfung und Effizienzsteigerung des Rettungsdienstes fordern wir ferner, dass dieser nur bei Notfällen zum Einsatz kommt, weshalb die Einführung eines Notrufschemas, nach Kategorien der Dringlichkeit unterteilt, gemäß Berliner Vorbild erfolgen soll. Danke.

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