André Trepoll
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren. Dieser Antrag trägt einen Titel, dem man zunächst kaum widersprechen kann: "Rechtstaatliche Maßstäbe einhalten" – wer wollte das nicht? Wer wollte ernsthaft etwas anderes fordern? Und doch lohnt sich wie so oft der Blick hinter die wohlklingende Überschrift. Denn tatsächlich geht es hier nicht um die Stärkung des Rechtsstaats, sondern um den Versuch, berechtigte politische und verfassungsrechtliche Debatten zu diskreditieren und Entscheidungen dieses Hauses rückgängig zu machen. - <i>Ja, natürlich, weil sie falsch sind.</i> - Ja. Genau. Ein Parteienverbot ist ein scharfes Schwert. Es ist zu Recht an hohe verfassungsrechtliche Hürden gebunden. Und selbstverständlich entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht darüber. All das ist unstreitig und wird von niemandem in Zweifel gezogen. Aber meine Damen und Herren, daraus folgt eben nicht, dass sich die Politik jeder inhaltlichen Bewertung enthalten muss. Und daraus folgt auch nicht, dass Parlamente nicht darüber beraten dürfen, welche Konsequenzen sich aus Entwicklungen für unsere wehrhafte Demokratie ergeben. Der vorliegende Antrag konstruiert einen Gegensatz, der so nicht existiert – zwischen rechtsstaatlicher Zurückhaltung auf der einen und politischer Verantwortung auf der anderen Seite. In Wahrheit gehört beides zusammen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren – ich betone: im Eilverfahren – ist eine Momentaufnahme. Sie ersetzt weder die Hauptsacheentscheidung noch eine umfassende verfassungsrechtliche Bewertung. Gerade das zeigt doch, wie komplex die Materie ist. Wer daraus den Schluss zieht, jegliche politische Befassung sei antidemokratisch, macht es sich zu einfach. Demokratie... Demokratie bedeutet, Entwicklungen einzuordnen, Risiken zu benennen und verantwortungsvoll zu handeln, und zwar im Rahmen unserer Verfassung. Und genau das hat die Bürgerschaft getan, als sie sich vor einigen Wochen mit der Frage befasst hat, unter welchen Voraussetzungen weitere Schritte überhaupt in Betracht kommen können. Das war keine Vorverurteilung, sondern Ausdruck politischer Sorgfalt. Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat sich damals sehr bewusst gegen eine entsprechende Beschlussfassung entschieden. Nicht, weil wir die Diskussion scheuen, sondern weil wir der Auffassung sind, dass solche Fragen mit größter Zurückhaltung, Klarheit und rechtlicher Präzision sorgfältig behandelt werden müssen, auch zum entscheidenden Zeitpunkt. Da hatten wir eine andere Einschätzung als Rot-Grün. Aber trotzdem überzeugt uns dieser Antrag natürlich nicht, denn er geht den umgekehrten Weg. Er versucht, eine differenzierte Debatte pauschal zu beenden und politische Bewertung grundsätzlich zu delegitimieren. Das hilft weder dem Rechtsstaat noch stärkt es das Vertrauen in unsere Institutionen. Im Gegenteil, Herr Nockemann, wer so argumentiert, erweckt selbst den Eindruck, Politik dürfe nur noch reagieren, aber nicht mehr gestalten. Unser Rechtsstaat ist stark genug, um Verfahren abzuwarten und gleichzeitig politische Diskussionen auszuhalten. Beides gehört zusammen und beides ist notwendig. Und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. Vielen Dank.
