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Sören Schumacher

SPD 4:42 min Sitzungen 23/20

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren. Die AfD kommt heute hierher und gibt sich als Hüterin des Rechtsstaats. Das wäre fast komisch, wenn es nicht so ernst wäre. Ich sage Ihnen, was dieser Antrag wirklich ist: Er ist der Versuch, mit dem Vokabular des Rechtsstaats genau jene Instrumente zu demontieren, die der Rechtsstaat sich selbst gegeben hat, um eben diesen zu schützen. Das ist kein Bekenntnis zum Recht, das ist politisches Kalkül. Aber der Reihe nach. Am 26. Februar hat das Verwaltungsgericht Köln im Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD vorläufig, nicht öffentlich, als gesichert rechtsextremistische Bestrebung führen darf bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Die AfD feiert das als ihre Entlastung. Das ist schlicht falsch. Denn das Gericht hat ausdrücklich nicht gesagt, die Bewertung des Verfassungsschutzes sei inhaltlich falsch. Es hat gesagt, die bislang vorgelegten öffentlich zugänglichen Belege reichen im vorläufigen Verfahren nicht aus. Im selben Beschluss steht ausdrücklich: "Es besteht weiterhin ein starker Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen." Das Bundesprogramm 2025 mit Minarettverboten und Kopftuchverbot nennt das Gericht selbst verfassungswidrig und diskriminierend. Und fünf Landesverbände bleiben gesichert rechtsextrem eingestuft. Daran hat sich nichts geändert. Dieser Entschluss ist kein Persilschein. Wer ihn so darstellt, täuscht bewusst. Unser Beschluss vom 14. Januar war kein politischer Vorgriff. Wir haben ein gestuftes Verfahren beschlossen. Wenn das Verwaltungsgericht die Einstufung bestätigt, dann soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Wenn diese Arbeitsgruppe eine tragfähige Beweislage feststellt, dann soll Hamburg für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht eintreten. Kein Automatismus, kein Vorgriff. Ein rechtsstaatlich abgestuftes Vorgehen, das an gerichtliche Ergebnisse und die Qualität der Beweislage geknüpft ist. Und weil das Gericht die Schwelle im Eilverfahren nicht bestätigt hat, greift die erste Stufe unseres Beschlusses noch nicht. Das mehrstufige Modell ist nicht gescheitert, es läuft. Die Umkehrlogik der AfD ist entlarvend. Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist kein Versehen. Unsere Verfassungsmütter und -väter haben das Instrument des Parteiverbots bewusst geschaffen, als Antwort auf die Erfahrung, dass eine Demokratie, die sich nicht wehrt, von ihren Feinden abgeschafft wird. Demokratische Kräfte, die prüfen, ob das Instrument zur Anwendung kommen soll, handeln verfassungskonform. Was die AfD im Kern fordert, ist, dass dieses Instrument nie ernsthaft geprüft wird, um sich selbst zu schützen. Das nennt sie Rechtsstaatlichkeit. Ich nenne das Eigeninteresse. Zum Schluss: Anfang 2024 gingen über 180.000 Hamburgerinnen und Hamburger auf die Straße, eine der größten Demonstrationen unserer Stadtgeschichte. Sie haben verstanden: Demokratie muss man verteidigen, jeden Tag mit allen rechtsstaatlichen Mitteln. Genau das haben wir mit unserem Beschluss getan. Wir haben nicht das Verbot beschlossen. Wir haben beschlossen, hinzuschauen, zu prüfen und die Instrumente unserer Verfassung nicht ungenutzt zu lassen, - um die Demokratie zu schützen. - <i>Ihre vielleicht, aber...</i> Dieser Antrag der AfD ist ein parlamentarisches Täuschungsmanöver. Hamburg lässt sich den Rechtsstaat nicht von einer Partei erklären, die ihn täglich angreift. Wir lehnen den Antrag ab.

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