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Dirk Nockemann

AfD 5:20 min Sitzungen 23/20

Seit vielen Jahren bemühen sich SPD, GRÜNE, Linke, Teile der CDU, die AfD mit ganz viel Tamtam, sozusagen politischer Perfidie, aus dem politischen Feld zu schlagen. Unterstützung erfahren Sie dabei von linken staatsfinanzierten NGOs und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Und trauriger Höhepunkt dieser unlauteren, undemokratischen Aktionen war der sogenannte CORRECTIV-Skandal, eine schändliche Kampagne gegen die AfD mit übelsten, aber falschen Unterstellungen. Und eine genauso verwerfliche Rolle spielte Frau Faeser, die einen politisch willfährigen und ihr untergebenen Verfassungsschutz noch unmittelbar vor ihrem Rauswurf aus dem Innenministerium veranlasste, ein mehr als 1.000 Seiten umfassendes Gutachten gegen die AfD zu veröffentlichen und die AfD als gesichert rechtsextrem darzustellen. Am 14. Januar 2026 starteten Sie dann in der Hamburgischen Bürgerschaft mit Ihrem Antrag auf Prüfung eines Verbotsverfahrens den untauglichen Versuch, der AfD den finalen Todesstoß zu versetzen. Frau Imhof begründete dieses demokratiefeindliche Vorgehen mit dem Satz – hört, hört –, es sei "demokratische Pflicht, die rechtlichen Voraussetzungen für das Verbot zu prüfen". Jeder müsse hier "Haltung zeigen". Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, Haltung gezeigt haben jüngst die Richter des Verwaltungsgerichts Köln, als sie in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren unbeeindruckt von Ihrem massiven öffentlichen Druck dem Gutachten des VS, und damit auch Frau Faeser, attestierten, das Papier nicht wert zu sein, auf dem es gedruckt war. Und auch wenn es sich nur um einen Beschluss in einem vorläufigen Verfahren handelt, so ist der Beschluss doch von dankenswerter Klarheit und hat sogar Herrn Dobrindt veranlasst, nicht in die Beschwerde zu gehen. Der VS – und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen – hat dieses Gutachten gefertigt, nicht nur anhand von Zeitungsartikeln, sondern auch mit Erkenntnissen, die er aus nachrichtendienstlichen Mitteln bekommen hat. Dennoch haben sie keine Tatsachen gefunden, die das Gericht zu einer Bestätigung des VS-Ergebnisses bewegen konnten. Wer jetzt angesichts dieser Gerichtsentscheidung immer noch ein Verbot der AfD fordert, kann mit Fug und Recht – Frau Imhof –, als Feind unseres Rechtsstaates und als Feind unserer Demokratie bezeichnet werden. Und wenn ich unsere Demokratie meine, dann meine ich nicht Ihre betreute Demokratie, sondern die freiheitliche Demokratie des Grundgesetzes. Somit bleibt für Sie alle jetzt nur noch die verdammt undankbare Aufgabe, die AfD inhaltlich zu stellen, wobei Sie sich ja bislang als politische Versager entpuppt haben. Die Bürger und Wähler misstrauen Ihnen eben wegen dutzendfacher Wortbrüche. Ob es Ihnen nun passt oder nicht, die AfD ist und bleibt die Stimme der Mehrheit. Im Osten ist sie es bereits und im Westen wird sie es. Dass dabei die SPD unter die Räder kommt, um nicht zu sagen marginalisiert und mittlerweile sogar als schwindsüchtige Partei Deutschlands – SPD – bezeichnet wird, haben Sie sich selbst zu verdanken. Der SPD-Trümmerhaufen wollte das Verbot der AfD gewissermaßen für sich als Defibrillator nutzen. Stattdessen schafft sich die SPD selbst ab und die CDU wird bald folgen, wenn sie nicht mit dem Presslufthammer die unsägliche Brandmauer einreißt. Ja, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Beschluss ist natürlich auch ein Schlag ins Gesicht von Herrn Grote. Denn er hat ja das Verfahren von Frau Faeser gegen die AfD naiv-enthusiastisch unterstützt. Er hat sich sozusagen das Verbot der AfD zur Lebensaufgabe gemacht. Jetzt müssen Sie, Herr Grote, den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln eben auch als persönliche Ohrfeige empfinden. Ist aber für Sie nichts Neues: Auch beim Verbot von "Compact" durch Frau Faeser waren Sie ja Feuer und Flamme für das Verbot. Auch da haben Ihnen die Gerichte massive Versäumnisse ins Stammbuch geschrieben. Und wenn Sie, Herr Gladiator und Sie, Herr Grote, mich im Innenausschuss häufig kritisieren, weil ich Ihren Eingriffsgesetzen nicht zustimme, dann wissen Sie jetzt auch, warum ich so handele. Anhand der soeben dargelegten Fakten und der Tatsache, dass Herr Grote politisches Wunschdenken zur Maxime seiner Amtshandlungen macht, haben wir allen Grund, Herrn Grote als Amtsträger auch zu misstrauen. Ihre politischen Vorfestlegungen für ein Verbot der AfD beeinträchtigen insoweit massiv das Vertrauen in die Neutralität staatlicher Organisationen. Folgende Lehre sollten Sie ziehen: Hüten Sie sich vor politischen Vorfestlegungen. Diese erwecken regelmäßig den Eindruck... Das können Sie noch besser, ne? Diese erwecken regelmäßig den Eindruck, das Instrument des Parteiverbotes wird als politisches Mittel im Kampf gegen die AfD verstanden. Und das ist eines demokratischen Parlamentes unwürdig. Danke.

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