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Marie Kleinert

DIE LINKE 3:31 min Sitzungen 23/20

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Hamburger:innen... Entschuldigung: sehr geehrter Präsident! Herr Seelmaecker, aus Ihrer Perspektive ist es einfach zu sagen, dass man hier ohne Schaum vor dem Mund über Gesetzesentwürfe zu dem Thema sprechen sollte. Sie sind nun mal als Profiteur des Patriarchats, ja, hier Teil der Bürgerschaft. Und insofern sollten Sie vielleicht mit Ihren Kolleginnen vorher darüber sprechen. Und ich muss Ihnen auch widersprechen, weil digitale Gewalt gegen Frauen ist ein Thema, bei dem unsere Bundesregierung auf ganzer Linie versagt. Wir können uns keine Wartezeiten mehr leisten! Wir fordern, die Erstellung von Deepfake-Pornos jetzt strafbar zu machen, EU-Richtlinien vorzuziehen und Betroffene sofort zu stärken. In Deutschland ist das Erstellen von KI-Avataren und realer Personen für Pornos derzeit nicht explizit strafbar. Im Gegensatz zu Frankreich, das seit 2024 bereits ein klares gesetzliches Verbot mit Haftstrafen und Bußgeldern bis 45.000 Euro verhängt hat – das hat meine Kollegin eben auch schon angesprochen – oder Spanien, das seit 2025 nicht-einvernehmliche Deepfakes unter Strafe stellt, inklusive, genau, inklusive schneller Plattformlöschungen und Opferschutzklauseln. Hier in Deutschland greifen nur punktuelle Paragrafen zur Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder wegen Beleidigung oder Verletzung der Intimsphäre. Dieser... Frau Kollegin Kleinert, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Zwischenbemerkung? Nein, danke. Dieser Flickenteppich an rein zivilrechtlichen Gesetzen für die Gerichte lässt viele Betroffene schutzlos. Das digitale Gewaltschutzgesetz ist jetzt zwar angekündigt. Aber wo bleibt die sofortige Verabschiedung? Die Bundesregierung ignoriert seit 2024 weitgehend die EU-Richtlinie gegen Gewalt an Frauen. Die ist bis 2027 umzusetzen, aber es gibt bisher leider null Fortschritt. Es bleiben Betroffenen nur die angesprochenen Zivilklagen. Wir drängen also auf eine bundesratsinitiierte, sofortige Umsetzung, um das Gesetz bis Sommer 2026 umzusetzen. Konkret müssen also Strafgesetzbuchlücken sofort geschlossen werden und die Erstellung und Verbreitung von Deepfakes explizit strafbar gemacht werden. Und hier müssen wir klar die Plattformen in die Verantwortung nehmen. Und bis das durchgesetzt ist, muss der Digital Services Act konsequent umgesetzt werden, das heißt, Deepfakes durch die Plattformen selbst innerhalb von 24 Stunden gelöscht werden. Und wenn dafür Personal aufgestockt werden muss, bitte schön: Prüfen Sie Prioritäten und handeln Sie. Dann gibt es auch noch die Diskussion über Klarnamenpflicht – die wurde eben auch von Ihnen angesprochen, Herr Seelmaecker – für Nutzer:innen großer Plattformen, um Täter schneller zu identifizieren. Und ich sage Ihnen, warum wir gegen eine Klarnamenpflicht sind. Einerseits: Viele Täter handeln bereits unter klaren Namen und haben gar kein Unrechtsbewusstsein. Das würde das Problem gar nicht lösen. Gleichzeitig ist auch gerade für viele Angehörige... Schon vorbei? Okay, schade! Ja, für viele Angehörige von gesellschaftsdiskriminierten Gruppen wichtig, sich anonym oder mit Pseudonym im Netz zu bewegen. Deswegen sind wir klar dagegen. Danke!

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