Sarah Timmann
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deutschland ist ein Paradies für Täter. Das sagt Collien Fernandes über die Lage hier in Deutschland, über sexualisierte Gewalt gegen Frauen. Und damit ist sie nicht alleine, das sagen Betroffene. 17.000 Fälle digitaler Gewalt, 250.000 Fälle Partnerschaftsgewalt, alle drei Tage ein Femizid. Und ein Dunkelfeld, das wir kaum erfassen – das ist die Realität. Und ich bin mir sicher, fast jede Frau in diesem Raum hier kennt es oder kennt zumindest die Anfänge davon: sexistische Witze, Blicke, die unter die Gürtellinie gehen, und das Gefühl, nicht einfach nur Kollegin zu sein, sondern bewertet zu werden. Und irgendwann fängt man an, sich anzupassen: bloß kein zu großer Ausschnitt, bloß kein zu kurzer Rock, bloß nicht zu emotional auf sexistische Kommentare reagieren. Man will ja nicht die Stimmung versauen. Ich kenne das auch, seitdem ich 16 bin, in der Politik, das ist nichts Neues. Was neu ist, ist aber die Wucht. Heute hört es nicht mehr im Raum auf, heute landet es im Internet, und da bleibt es. Und plötzlich, da geht es nicht mehr um einen Spruch, sondern um ein Video, um ein Bild, um einen pornografischen Deepfake und dann um digitale Vergewaltigung. Und wenn ein täuschend echtes Bild einer Frau erstellt wird... Hören Sie ruhig zu, hören Sie ruhig zu! Und wenn ein täuschend echtes Bild einer Frau erstellt wird, um sie zu entblößen, um sie zu erniedrigen, um sie zu diskreditieren, dann ist das – man wundert sich zurecht – in Deutschland nicht automatisch strafbar. Dafür bleibt oft nur der Zivilrechtsweg. Das bedeutet: Klage dann selbst erheben, Gerichtskostenvorschuss leisten und die Beweislast selber tragen, während sich diese Deepfakes sekundenschnell weiterverbreiten. Und am Ende geht es doch um eine ganz einfache Frage: Wer hat die Kontrolle über mein Bild? Wer hat die Kontrolle über meine Stimme? Wer hat die Kontrolle über meine Identität? Und die Antwort darauf, meine Damen und Herren, darf nicht sein: das Internet. Die Antwort darauf muss sein: die Betroffene selbst. Wir haben, und da kann die AfD vielleicht etwas lernen, wir haben aber Stand heute kein klares Strafrecht für diese Realität. Was fehlt, ist eine eindeutige Regel – warten Sie ab, Sie lernen was –, die das strafbar macht. 184k StGB schützt vor bestimmten unbefugten Bildaufnahmen, etwa im Bereich der Intimsphäre, setzt aber in der Regel eine reale Aufnahme voraus. 22, 23 Kunsturhebergesetz erfasst vor allem das Verbreiten von Bildern, nicht aber deren Herstellung. 201 StGB schützt die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, erfasst aber kein Voice Cloning. 201a StGB schützt vor der Verbreitung von Bildaufnahmen, sofern sie dem Ansehen erheblich schaden. Aber auch hier geht es um reale Bilder. Und die 106, 108 Urhebergesetz schützen den Urheber des Bildes, aber eben nicht die Person, die künstlich dargestellt wird. Und genau deshalb, liebe AfD-Fraktion, deshalb sprechen wir heute über Strafbarkeitslücken. Das ist nicht falsch, aber die wollen wir jetzt endlich schützen. Genauso... Hamburg hat sich schon vor zwei Jahren mit unserer Justizsenatorin auf den Weg gemacht, um diese Strafbarkeitslücken, die existieren, Herr Walczak, zu schließen. Der ehemalige Justizminister Buschmann, der hat das anders gesehen, so wie Sie. Ich stelle mich dem entgegen. Jetzt hat die Bundesjustizministerin Hubig mit großem Einsatz ein Gesetz vorgelegt, an dem sie schon lange gearbeitet hat, und das ist toll und dafür danke ich ihr. Der aktuelle Gesetzesentwurf des BMJV setzt genau an diesen Punkten an. Mit einem neu eingefügten 184k StGB sollen künftig ausdrücklich auch sexualisierte Deepfakes erfasst werden. Bis zu zwei Jahre Haft sind vorgesehen. Und zwar nicht nur für deren Verbreitung, sondern vor allem auch für deren Herstellung, und das ist entscheidend. Darüber hinaus ist vorgesehen, täuschend echte Inhalte auch jenseits der Pornografie zu erfassen – Wahnsinn, dass Sie das so doll aufregt –, die ja an 201 StGB anknüpfen. Und damit wird in Deutschland auch erstmals anerkannt, dass digitale Fälschungen nicht nur die Intimsphäre verletzen, sondern auch die soziale Existenz. Und ich möchte wirklich nicht kleinreden, was wir hier alle gegen Gewalt an Frauen machen. Aber ich möchte an der Stelle mich ehrlich machen, uns ehrlich machen und den Betroffenen sagen: Wir hätten früher zuhören müssen. Wir hätten früher handeln müssen. Und wir hätten diese Lücken im Bundesrecht früher schließen müssen. Von daher: Lassen Sie uns bitte alle gemeinsam dafür kämpfen, dass Betroffene in diesem Land nicht mehr das Gefühl haben, sagen zu müssen, dass dieses Land ein Paradies für Täter sei. Vielen Dank.
