Olaf Steinbiß
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja unerträglich, immer diese künstliche Aufgeregtheit der AfD zu ertragen, - aber so ist das nun mal hier. - <i>Sie werden dafür bezahlt.</i> Die direkte Demokratie ist ein fester Bestandteil in unserer Hamburgischen Verfassungswirklichkeit. Und wer verbindliches Recht setzen kann, der braucht... So besser, ja? Tisch höher. Wer verbindliche Regeln setzen kann, der braucht eben auch klare Spielregeln. Die jüngsten Volksinitiativen haben tatsächlich jetzt gezeigt, wie wir jetzt gerade durch diese Drucksache festgestellt haben, dass auch aus dem Ausland viel Geld geflossen ist. Das hat Fragen aufgeworfen nach Transparenz, Einflussnahme und nach der Gleichbehandlung der einzelnen politischen Akteure. Wenn finanzstarke Akteure, womöglich aus dem Ausland, erheblichen Einfluss auf unser Gesetzgebungsverfahren nehmen können, dann stellt sich die Frage nach der Integrität dieses Verfahrens. Transparenz ist auch hier keine Formalie, sondern eine Voraussetzung für das Vertrauen. Eine weitere Entwicklung des Volksabstimmungsgesetzes ist deshalb erforderlich. Dazu gehören klare Regelungen, wo das Geld herkommt, wo die Sachspenden herkommen. Eigenständiger Spendenkatalog ist auch erforderlich, gerade mit Hinblick auf die Auslandsfinanzierung, sowie aus meiner Sicht auch ein gestuftes Offenlegungsverfahren für die einzelnen Stufen der jeweiligen Volksinitiative. Mit einer großen Verwunderung haben wir aber zur Kenntnis genommen, dass von der letzten Volksinitiative die Auffassung vertreten wurde, der Senat wäre nicht berechtigt, sich zu solchen Vorhaben zu äußern. Ich kann versichern, dass an so einem Redeverbot des Senats auch bei der Begründung des Volksabstimmungsgesetzes nicht beabsichtigt war, sondern vielmehr immer die freie Willensbildung im Mittelpunkt steht. Und so muss es auch weiterhin sein für alle Akteure: Volksinitiative, Bürgerschaft und Senat müssen sich jederzeit frei äußern können. Das werden wir also noch mal klarstellen der guten Ordnung halber. Ansonsten werden wir jetzt eben diese Drucksache verweisen in den Ausschuss, dort weiter besprechen, dort wo es hingehört, genauso wie die andere Drucksache zu der anderen Initiative; haben wir ja auch schon überwiesen oder überweisen wir gleich in der Sammelübersicht. Und dann werden wir das dort ganz unaufgeregt im Ausschuss weiter beraten. Herzlichen Dank. <i>Sehr gut!</i>
