Hila Latifi
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen. Mädchen lernen von klein auf: Du kannst alles werden, was du willst. Du kannst selbst entscheiden, wo du liebst, wo du lebst, ob und wen du heiratest. Aber nicht für alle Mädchen lässt sich dieses Versprechen einlösen. Für Hamburg wurden zwischen 2021 und 2024 drei Fälle registriert. Jeder Fall ist zu viel. Auffällig ist, Betroffene suchen zwar eine Erstberatung auf, was den Unterstützungsbedarf zeigt, gehen aber keine weiteren Schritte. Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Zwangsheirat hat der Bund im Jahr 2021 ein klares rechtliches Signal gesetzt. Zwangsheirat ist seitdem ausdrücklich strafbar. Entwicklungen zeigen aber, dass strafrechtliche Logiken nur begrenzt geeignet sind, um Betroffene tatsächlich zu schützen. Denn die Betroffenen stehen oft vor der Entscheidung, die eigenen Freiheiten zu schützen oder eine mögliche Freiheitsstrafe für Familienangehörige in Kauf zu nehmen. Das zeigt, dass eine primär strafrechtliche Herangehensweise den Betroffenen häufig nicht zugutekommt. Es ist realitätsfern, anzunehmen, dass Minderjährige oder junge Erwachsene gegen ihre eigenen Familien sich stellen oder im Extremfall ihre Familien verlassen. Und selbst wenn sie bereit sind, diesen Schritt zu gehen, wohin sollen sie gehen? Wo sind die ausreichenden und spezialisierten Frauenhausplätze? Wo sind die langfristigen Schutz- und Unterstützungsstrukturen, die jungen Frauen ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben zu leben? Und wo ist die gesellschaftliche Bereitschaft, diese jungen Frauen aufzufangen? Zwangsheirat bekämpft man nicht mit politischer Instrumentalisierung des Themas, sondern mit Unterstützung und einem Sozialstaat, der Betroffene nicht allein lässt. Danke.
