Dirk Nockemann
Ja, Frau Sudmann, wes Geistes Kind Sie sind, offenbaren Sie hier immer wieder in aller Deutlichkeit. Insbesondere, wenn Sie sagen, dass die AfD-Fraktion leider ein Rederecht hat. In Deutschland ist die AfD immer noch die stärkste Partei. Und wenn es für Sie ein Grund zum Bedauern ist, dann ist das nichts anderes als eine Fortsetzung Ihrer alten Rechtstradition. Sie stehen in der alten Rechtstradition der SED. - Und so möchten Sie auch alle Andersdenkenden behandelt wissen. <i>- Eine Unverschämtheit!</i> Liebe Kollegen... Das ist die Tatsache. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Frau Schittek, Sie sind hier vorhin in heller Empörung nach meinem Redebeitrag nach vorne gekommen. Sie sind ja eigentlich eine ehrliche Maklerin dessen, was Sie sagen. Und deswegen schreibe ich das jetzt mal Ihrer Empörung zugute beziehungsweise Ihrer Unkenntnis, Ihrer Unkenntnis des Grundgesetzes. Wenn Sie mir hier vorwerfen, ich wollte dadurch, dass ich internationale Schutzzonen einrichte für Leute, die vom Bürgerkrieg betroffen sind, und wenn Sie mir dann vorwerfen, ich wollte damit das Grundgesetz beziehungsweise Artikel 16 abschaffen, dann kann ich Ihnen auch nur empfehlen: Schauen Sie doch mal in den Artikel 16, was da drinsteht. Da steht drin: Politisch Verfolgte, politisch Verfolgte genießen Asylrecht. Bürgerkriegsflüchtlinge fallen darunter nicht. Und deswegen sind auch die meisten... Nein, das ist jetzt keine feinsinnige Unterscheidung. Eigentlich ist das für jeden offensichtlich, der mal ins Grundgesetz guckt. Die meisten Bürgerkriegsflüchtlinge, die aus Syrien hier sind, sind eben nicht als politisch Verfolgte anerkannt. Da spielt Artikel 16 Grundgesetz überhaupt keine Rolle. Bitte tun Sie mir einen Gefallen – und sich selber vor allem auch – und informieren Sie sich bitte, bevor Sie hier einen derartigen Unsinn reden über die tatsächliche Rechts- und Verfassungslage. Vielen Dank.
