Stephan Jersch
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kleingärten in ihrer Bedeutung für Biodiversität als grüne Lunge der Stadt mit ihrer Drittelung der Fläche für Gemüse- und Obstanbau haben eine überragende Bedeutung. 34.000 Kleingärten, 1.900 Hektar Fläche, mehr als 7.000 Pachtflächen der Bahn-Landwirtschaft und das Ganze mit Pächterinnen und Pächtern aus 120 Nationen. Und 2022 die Aufnahme der Kleingärten in das Bundesnaturschutzgesetz. Kleingärten erhalten und ausbauen, das ist der Auftrag. Und diesem steigenden Anspruch muss auch Hamburg gerecht werden, denn Kleingärten sind mehr als Bauerwartungsland. Kleingärten sind breit in ihrer Berücksichtigung aufgestellt und müssen noch breiter in der Berücksichtigung aufgestellt werden für eine Stadtentwicklung. Und dem haben schon viele Kommunen in dieser Republik Rechnung gezollt. 40 Prozent der Kommunen haben, so hat eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag ergeben, 40 Prozent der Kommunen haben einen Kleingartenbeirat. Und der Zweck ist relativ eindeutig. Wenn man in Hamburg nach Kleingärtenfakten fragt, dann ist der Senat meistens relativ uninformiert. Der Landesbund der Gartenfreunde übernimmt die Antwort, aber auch das nur sehr unzuverlässig. Und letztendlich muss man sagen, das würde das Wissen stärken. Ein Beirat für Bezirke, Naturschutzverbände, mit den Kleingärtenvertreterinnen und -vertretern, auch dem Landesbund, Behörden und politischen Gremien wäre etwas, die Kleingärten extra hier in Hamburg deutlich besser zu berücksichtigen, als sie bisher berücksichtigt werden. Und wir finden, die größere Bedeutung der Kleingärten für eine Stadtgesellschaft, für Umwelt und Klima heißt Partizipation ausbauen. Und deswegen plädieren wir für einen Landeskleingartenbeirat und bitten um Ihre Zustimmung. Danke.
