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Dirk Nockemann

AfD 2:15 min Sitzungen 23/16

Herr Präsident, sehr verehrte Abgeordnete. Der Hamburger Strafvollzug leidet seit Jahrzehnten an personeller Auszehrung. Die Zahl der Überstunden dort ist allgemein bekannt. Es sind unzumutbare, teilweise überzogene Arbeitsbedingungen an die Angestellten und Beamten dort gestellt. Und nie hat irgendjemand was daran geändert. Der Krankenstand, insbesondere der Stand der Dauerkranken, ist auf einem sehr hohen Niveau. Und mittlerweile ist es so, dass unsere Justizvollzugsbeamten mit ihrem schweren Dienst lieber in andere Bundesländer wechseln. Warum? Natürlich, weil es dort völlig verständlich auch die freie Heilfürsorge bereits seit längerer Zeit gibt. Und ich frage mich, wenn wir das hier seit Jahrzehnten wirklich auf der Tagesordnung haben, die Vollzugsbeamten haben das bereits vor Jahrzehnten gefordert, und erst 2016 ist es aufgenommen worden, dann, wie Herr Seelmaecker sagte, noch mal 2019, und alles ohne irgendein weiteres Verfahren, ohne dass es Erfolg gehabt hätte. Warum muss so etwas, so eine Sache, die Sie heute als Notwendigkeit erfahren haben, warum muss das so lange dauern? Und Frau Gallina, so richtig Wertschätzung habe ich von Ihnen gegenüber Justizvollzugsbeamten noch nie erlebt. Es sei denn, Frau Gallina, in Ihren typischen Sonntagsreden und natürlich jetzt auch in der Gesetzesbegründung. Das halte ich für ein Versäumnis. Das ist ja auch nicht Ihre Vorliebe, das ist nicht Ihre Hauptbeschäftigung. Sie befassen sich mehr mit irgendwelchen ideologischen Justizprojekten, statt sich um die tatsächlichen Belange der Beamten, der Justizvollzugsbeamten in dieser Stadt zu kümmern. Und deswegen sage ich, ja, auch wir stimmen zu. Wir hätten es bereits wirklich vor Jahrzehnten, also 2015, als wir das erste Mal hier eingezogen waren, hätten wir so etwas von Ihnen erwartet. Sie warten aber immer bis zum Sankt Nimmerleinstag, bis es gar nicht mehr anders geht, bis der Druck der Angestellten und Beamten so stark wird, dass sie mit den Füßen abstimmen und woanders hingehen. Erst dann sind Sie in der Lage zu reagieren. Das trifft nicht nur auf den Justizvollzug zu, das trifft auf alle Bereiche Ihres Verwaltungshandelns zu. Das ist eindeutig zu wenig. Vielen Dank.

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