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Sören Schumacher

SPD 4:51 min Sitzungen 23/16

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute über das weitere Vorgehen nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln im Eilverfahren, welches die sofortige Vollziehung der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem zum Gegenstand hat. Es geht um die konsequente Anwendung der wehrhaften Demokratie, wie sie das Grundgesetz vorsieht. Die Landesverbände der AfD in Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen wurden von den zuständigen Verfassungsschutzämtern als gesichert rechtsextrem eingestuft. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kommt in seinem aktuellen Gutachten zur gleichen Bewertung für die Bundespartei. Gesichert rechtsextrem – das ist die höchste Einstufung, die der Verfassungsschutz vornehmen kann. Diese Einstufung beruht auf jahrelanger Beobachtung und umfangreicher Beweissicherung. Das Verwaltungsgericht Köln wird über die Rechtmäßigkeit entscheiden. Sollte das Gericht die Bewertung bestätigen, gibt es eine belastbare Grundlage für weitere Schritte. Das Grundgesetz ist eindeutig. In Artikel 21 Absatz 2 regelt es: "Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen," "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen" "oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind verfassungswidrig." Die Verfassungsgeber haben dieses Instrument nach den Erfahrungen der Weimarer Republik bewusst in das Grundgesetz geschrieben. Es ist eine Schutzvorschrift für die Demokratie selbst. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, besteht die Pflicht zu handeln. Die Hamburger Verfassung verpflichtet ausdrücklich, uns gegen die Erneuerung totalitärer Ideologien zu stellen. Ein Verbotsverfahren hat Erfolgsaussichten, wenn drei Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Partei kann nur verboten werden, wenn sie verfassungswidrig nach Artikel 21 Absatz 2 ist, diese in aktiv kämpferischer Weise umsetzen will und es wahrscheinlich ist, dass sie damit Erfolg hat. Die Erkenntnislage spricht dafür, dass diese Voraussetzungen erfüllt sein könnten. Die Verfassungsschutzbehörden in den genannten Ländern und im Bund haben über Jahre Belege zusammengetragen. Zentrale Funktionsträger und ganze Landesverbände vertreten verfassungsfeindliche Positionen. Das prägt auch die Gesamtpartei AfD. Wissenschaftliche Gutachten renommierter Verfassungsrechtler:innen untermauern diese juristische Tragfähigkeit. Wir setzen auf ein gestuftes Verfahren. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist dafür maßgeblich. Dann sollte eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe alle Erkenntnisse zusammentragen, externe wissenschaftliche Expertise eingebunden und die juristische Tragfähigkeit geprüft werden. Wenn die Voraussetzungen gegeben sind, setzt sich Hamburg für die Einleitung eines Verfahrens durch die zuständigen Verfassungsorgane ein. Dabei werden drei Optionen geprüft: ein vollständiges Parteiverbot, Teilverbote einzelner Landesverbände oder der Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung. Ein rechtliches Verfahren ersetzt allerdings nicht die politische Auseinandersetzung. Das haben wir heute in der Aktuellen Stunde zu Genüge auch schon gehört. Wir werden uns als Sozialdemokraten und wahrscheinlich die meisten hier, die sich demokratisch nennen, für die demokratischen Werte weiterhin einsetzen. Beides gehört zusammen: politische Auseinandersetzung und rechtsstaatlicher Schutz der Verfassung. Wir haben die Pflicht, unsere Demokratie zu schützen. Das Grundgesetz gibt dafür klare Instrumente. Die Erkenntnisse liegen vor. Jetzt ist der Zeitpunkt, diese Prüfung systematisch vorzubereiten. Hamburg übernimmt Verantwortung für die Verfassung, für die Demokratie und für den Rechtsstaat.

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