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Milan Pein

SPD 4:46 min Sitzungen 23/16

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten heute über eine der zentralen Fragen staatlicher Handlungsfähigkeit: Wie stellen wir sicher, dass unser Gemeinwesen auch in Zukunft investieren, schützen und gestalten kann, ohne seine finanzpolitische Stabilität zu gefährden? Die Schuldenbremse, meine Damen und Herren, ist ja nach wie vor ein Element unserer Finanzordnung. Grundpfeiler guten Haushaltens sind Solidität, Verlässlichkeit und Generationengerechtigkeit. Und Hamburg hat die Schuldenbremse immer konsequent eingehalten. Und gleichzeitig war für uns aber auch immer klar, dass die Schuldenbremse ein Instrument der Finanzpolitik ist und kein Selbstzweck. Und ihre Regeln, die müssen tragfähig bleiben und sie müssen aber auch der Realität angepasst werden. Und deswegen war es auch konsequent, dass im Frühjahr 2025 die grundgesetzlichen Regelungen zur Schuldenbremse auf Bundesebene weiterentwickelt wurden, im Übrigen in einer großen Einvernehmlichkeit der demokratischen Parteien. Das war ein gutes Ergebnis. Damit wurden neue Möglichkeiten geschaffen, um notwendige Ausgaben für Verteidigung, Infrastruktur und Klimaschutz zu finanzieren. Und auch die Länder haben damals zusätzliche, klar begrenzte Spielräume erhalten. Und diese Entscheidungen tragen der veränderten sicherheitspolitischen, wirtschaftlichen und auch der ökologischen veränderten Lage Rechnung. Gleichzeitig stehen wir auch in Hamburg jetzt vor erheblichen Herausforderungen. Wir erleben einen abflachenden Steuertrend, die gesetzlichen Leistungen, die Ausgaben dafür steigen. Es gibt eine weiterhin schwache Konjunktur. Und es gibt große weltwirtschaftliche Unsicherheiten. Hinzu kommt, dass auch durch Entscheidungen der Bundesregierung die Landes- und Kommunaleinnahmen nicht mehr so steigen werden, dass wir tatsächlich auch Verluste an der Stelle haben. Und umso wichtiger ist es, dass wir jetzt finanzpolitisch uns für die Zukunft vorbereiten. Und Hamburg zeigt, dass verantwortungsvolle Finanzpolitik beides leisten kann: In den vergangenen Jahren wurden Notlagenkredite vorzeitig getilgt und der Schuldenstand konsequent reduziert. Und gerade aus dieser Position der Stärke heraus bringen wir diesen Antrag ein, über den wir heute sprechen. Wir wollen die Schuldenbremse nicht aufweichen, sondern wir wollen sie weiterentwickeln. Ziel muss es sein, zentrale Zukunftsaufgaben verlässlich zu finanzieren, ohne die gesamtstaatliche Schuldentragfähigkeit zu gefährden. Dazu gehört erstens, dass Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität auch über das Jahr 2030 hinaus abgesichert werden müssen. "Sondervermögen" ist gerade zum Unwort des Jahres erklärt worden, weil es ja eigentlich "Sonderschulden" sind. Darüber können wir, sage ich mal, uns verständigen, dass wir da ehrlich sind. Also: An dieser Stelle wollen wir aber einen wichtigen Impuls setzen. Sie ersetzen aber keine dauerhaften und verlässlichen Investitionsregeln. Und wenn wir den Sanierungsstau abbauen wollen und wenn wir die Klimaziele erreichen wollen, dann brauchen wir eine Planungssicherheit, und das bedeutet auch eine Änderung an diesem Punkt. Zweitens halten wir es für notwendig, die Verteidigungsausnahme weiter zu fassen. Sicherheit umfasst heute weit mehr als nur militärische Fähigkeiten. Wir brauchen auch im Zivil- und Katastrophenschutz sowie in der Cyberabwehr neue Mittel und auch auf Länderebene. Und drittens schlagen wir eine begrenzte und zweckgebundene Erweiterung der Verschuldungsspielräume von 0,1 Prozent auf dann 0,45 Prozent vor. Diese zusätzlichen Mittel sollen prioritär in Bildung, Wissenschaft, Forschung, Innovation sowie ergänzend in die Klimaneutralität fließen. Meine Damen und Herren, die wichtigsten Ressourcen unseres Landes sind die Fähigkeiten und Chancen der nächsten Generation. In sie zu investieren, ist keine Belastung, sondern eine Voraussetzung für wirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit. Daher brauchen wir... ...viertens auch mehr Praxisnähe im Umgang mit außergewöhnlichen Notsituationen. Und wenn Krisen langfristige finanzielle Auswirkungen haben, muss es möglich sein, Maßnahmen auch über einen längeren Zeitraum einer Notlage hinaus beizubehalten und dann abschließen zu können. Gleichzeitig ist für uns klar: Jede Reform der Schuldenbremse muss mit Tilgungsregeln verbunden sein. Sie muss die gesamtstaatliche Schuldentragfähigkeit und die europäischen Fiskalregeln beachten. Höhere Verschuldung bedeutet in der Regel eben auch einen höheren Zinsaufwand. Und deshalb bleiben ein zurückhaltender Umgang mit Krediten, konsequente Tilgung und solides Finanzmanagement unverzichtbare Leitlinien unserer Politik. Und dieser Antrag ist ein Beitrag zur finanzpolitischen Debatte auch auf Bundesebene, die wir dort gemeinsam führen. Ich hoffe, dass wir zu einer Verständigung kommen, damit eine konstruktive und lösungsorientierte Weiterentwicklung der Schuldenbremse gelingt. Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung für den Antrag.

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