Antje Hebel
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren. Wenn wieder etwas nicht wie gewohnt oder gar nicht funktioniert, bekommt man oft zu hören: Fachkräftemangel. Ja, der ist da – wie die Gründe, die dazu geführt haben. Da ist auf der einen Seite die demografische Entwicklung, auf der anderen Seite steht das 50 Jahre andauernde Nichthandeln der verschiedenen Bundes- und Landesregierungen. Der vorliegende Antrag will dem Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich etwas Abhilfe verschaffen, indem er die Freiberuflichkeit, also die Selbstständigkeit von Pflegefachkräften, verbindlich und rechtssicher regelt. Das ist derzeit nicht der Fall. Es herrscht Rechtsunsicherheit. So, da gibt es zwar kein Gesetz, das die Selbstständigkeit in dem Bereich verbietet, aber ein Urteil. Wenn Pflegefachkräfte freiberuflich tätig werden wollen, dann verweisen Arbeitgeber auf besagtes Urteil und müssen aufgrund der damit verbundenen Rechtsunsicherheit ablehnen. Die Profiteure dieser Situation sind die Zeitarbeitsfirmen, die Leidtragenden die Krankenhäuser, die Leihkräfte überteuert einkaufen müssen. Der AfD-Antrag fordert den Senat auf, sich im Bundesrat dafür einzusetzen, die Freiberuflichkeit per Gesetzesänderung zu fördern. Ziel muss es sein, für die Pflegekräfte, die willens und befähigt sind, als Freiberufler zu arbeiten, einen rechtssicheren Weg anzubieten. Es gibt viele hochmotivierte Kräfte, die als Freiberufler mehr leisten wollen und können, als Justiz und Politik zulassen. Sie werden derzeit mutwillig ausgebremst. Seit dem 1. März 2025 existiert der neue Paragraf 127 Sozialgesetzbuch. Demnach können Lehrkräfte ihre Tätigkeit weiter selbstständig ausüben, obwohl sie als abhängig beschäftigt gelten. Dieses Gesetz zeigt, man kann Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen schaffen, um Rechtssicherheit sowie Bestandsschutz zu gewähren und dem Fachkräftemangel entgegenwirken – wenn man will. Aber Senat und Regierung fabulieren lieber ständig darüber, den Beruf der Pflegekraft attraktiver zu gestalten, die Verdienstmöglichkeiten zu verbessern, Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Wie ein Mantra wird es ständig aufgesagt. Und genau das würde unser Antrag bewirken: Freiberufliche Pflegefachkräfte können die Arbeitszeit ihren Lebensbedingungen anpassen, ihre Einkommenssituation steigern, Familien- und Berufsleben besser unter einen Hut bringen. Aber, liebe Hamburger, Sie werden gleich erleben, dass selbstverständlich auch dieser Oppositionsantrag abgelehnt wird – leider. Denn das Mantra des Senats sind ja letztendlich nur viele, viele Worte und keine Taten.
