Martina Koeppen
sHerr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, im Oktober diesen Jahres ist der Wohnungsbau-Turbo auf Bundesebene beschlossen worden. Mit der neuen Sonderregelung im Paragrafen 246e des Baugesetzbuches werden weitreichende Abweichungen vom Bauplanungsrecht ermöglicht. Städte und Gemeinden können auf die Aufstellung eines Bebauungsplans verzichten und bei Anwendung des Bau-Turbos können zusätzliche Wohnungen bereits nach einer dreimonatigen Prüfung zugelassen werden. Und Bauanträge gelten nach drei Monaten als genehmigt, wenn diese nicht von den Behörden ausdrücklich abgelehnt werden. Diese Sonderregelung soll befristet bis Ende 2030 gelten. Wichtig dabei ist, dass die Umwelt auch weiterhin geschützt wird und Abweichungen nur dann möglich sind, wenn sie nach Prüfung keine zusätzlichen erheblichen Umweltauswirkungen haben. Hamburg ist auf diese Erleichterung im Bauplanungsrecht gut vorbereitet. Mithilfe der bezirklichen Wohnungsbauprogramme wurden bereits potenzielle Flächen ermittelt, und auf Grundlage dieser Wohnungsbauprogramme sollen mit den Bezirken Flächen ermittelt werden, auf denen mindestens 50 Wohneinheiten realisiert werden können. Gleichzeitig muss dann sichergestellt werden, dass eine Genehmigung mit einer Bauverpflichtung verbunden ist, um Bodenspekulation zu verhindern. Denn sicher muss sein: Diese Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass der Bau-Turbo nicht Tür und Tor für irgendwelche Glücksritter eröffnet, die jetzt meinen, auf jeder Grünfläche ein Baurecht zu bekommen und dann mit Grund und Boden spekulieren zu können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bezirksversammlungen sind und bleiben auch weiterhin beschlussfassendes Organ in diesem Verfahren. Und daher sollen umfangreiche Durchführungshilfen bereitgestellt werden. Die Zusatzanträge der Opposition wurden bereits in unserem weitreichenden Antrag berücksichtigt und sind daher entbehrlich. Vielen Dank.
