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Antje Hebel

AfD 1:57 min Sitzungen 23/14

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hamburger. Selbstverständlich ist es geboten, bei der Eindämmung einer Pandemie über Grenzen hinweg eng zusammenzuarbeiten. Ob das Zustimmungsgesetz zur Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften IGV dazu einen ehrlichen Beitrag liefert, darf kritisch betrachtet werden. So ist zum Beispiel das, was im Gesetz steht, und wie es wirkt zweierlei. Durch das Gesetz kann die WHO zukünftig die pandemische Notlage ausrufen und gleichzeitig Empfehlungen aussprechen. Diese sind zwar formal nicht bindend, aber ein jeder kennt noch die Mechanismen der Coronakrise. Da empfiehlt die WHO, den Knopf zu drücken, fasst ihn selber aber nicht an. Den Knopf drückt dann unsere Regierung. Unkritisch, ungeprüft, teilweise selbst unwissend, froh darüber, sich bei so gewichtigen Entscheidungen auf die vermeintlich höhere Autorität der WHO berufen zu können. Hinterher sagt man dann: "Ich habe doch nur die Empfehlungen umgesetzt". Das mag den Impfgeschädigten wie Hohn vorkommen. Zum Zweiten. Zum Zweiten. Seitens der Politik wird ständig erzählt, "die Änderung der IGV berührt nicht die Souveränität Deutschlands". "Die WHO darf ja nur Empfehlungen aussprechen." In der Begründung des Zustimmungsgesetzes steht jedoch, dass in Verbindung mit dem IGV die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit, der Freiheit der Person, des Brief- und Postgeheimnisses und der Freizügigkeit eingeschränkt werden. Wie passt das bitte schön zusammen? Unsere Warnung... Unsere Warnung daher: Was heute noch reine Empfehlung der WHO ist, kann morgen schon in Deutschland gesetzt sein. Danke.

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