André Trepoll
Herr Präsident, meine Damen und Herren, mit unserem Antrag und der vorliegenden Gesetzesänderung stärken wir das Hamburgische Verfassungsgericht und schaffen die notwendige Rechtssicherheit und Stabilität für die Zukunft. Es geht hier nicht um Parteipolitik, sondern um eine sachgerechte, rechtlich präzise Klarstellung. Insofern haben wir auch keine Überweisung des Antrags in den Ausschuss beantragt. Das Verfassungsgericht selbst hat auf Unklarheiten hingewiesen, insbesondere bei der Wählbarkeit und der Amtszeit der richterlichen Mitglieder. Dieser Hinweis wird nun konsequent umgesetzt. Künftig gilt eindeutig, auch Richterinnen und Richter im Ruhestand bleiben wählbar. Entscheidend ist allein der Status als Richter oder Richterin auf Lebenszeit. So bleibt das wertvolle Erfahrungswissen auch nach dem aktiven Dienst für die Arbeit des Gerichts erhalten, und unnötige Mitgliederwechsel können so vermieden werden. Wir schaffen außerdem Klarheit bei der Wiederwahlregelung. Präsidentin oder Präsident, Mitglied oder stellvertretendes Mitglied, jedes Amt kann einmal wiedergewählt werden, unabhängig voneinander. Damit beseitigen wir Auslegungsspielräume und sichern Kontinuität. Wichtig ist auch die ausdrückliche Festschreibung, dass die Tätigkeit als Mitglied des Verfassungsgerichts weder genehmigungs- noch anzeigenpflichtig ist. Das stärkt die Unabhängigkeit des Gerichts und damit ein zentrales Element unserer Gewaltenteilung. Meine Damen und Herren, dieser Antrag zeigt, wie verantwortungsvolle Zusammenarbeit funktioniert. Das Gericht hat auf Probleme hingewiesen, die Bürgerschaft handelt und schafft Klarheit. So funktioniert Rechtsstaatlichkeit in Hamburg. Wir als CDU-Fraktion stehen hinter dieser Anpassung, denn so schaffen wir Rechtssicherheit, stärken das Vertrauen in unsere Institutionen und leisten damit einen weiteren Beitrag zu einer starken, wehrhaften Demokratie. Vielen Dank.
