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Marie Kleinert

DIE LINKE 4:11 min Sitzungen 23/13

Ja, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen, liebe Hamburger:innen! Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD auf Bundesebene hat in Sachen Datenschutz für reichlich Unruhe gesorgt. Im Interesse der Wirtschaft wolle man die Zuständigkeiten und Kompetenzen beim Bundesdatenschutzbeauftragten bündeln, heißt es dort. Es droht also nicht weniger als ein Angriff auf die Existenz der einzelnen Aufsichtsbehörden in den Bundesländern. Ob eine solche Zentralisierung wirklich im Interesse der Wirtschaft wäre, lasse ich mal dahingestellt. Sicher ist aber, sie liegt nicht im Interesse des bürgernahen, grundrechtsorientierten und durchsetzungsstarken Datenschutzes. Das haben zahlreiche Datenschutzexpert:innen und mehrere Landesdatenschutzbeauftragte unmissverständlich klargestellt. Denn eine umfassende Zentralisierung der Datenschutzaufsicht auf Bundesebene würde große Risiken mit sich bringen. Bürgernähe ginge verloren, regionale Besonderheiten würden kaum noch berücksichtigt, der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und der Persönlichkeitsrechte könnte zugunsten wirtschaftlicher Interessen verwässert werden. Zudem würde eine solche Zentralisierung eine riesige Superbehörde schaffen und damit nicht weniger, sondern mehr Bürokratie mit sich bringen. Deswegen ist für uns klar: Eine starke, unabhängige Datenschutzaufsicht auf Landesebene muss erhalten bleiben. Das heißt aber natürlich nicht, dass Zuständigkeiten und Befugnisse nicht dort gebündelt werden können, wo es im Interesse einer grundrechtsorientierten Durchsetzung des Datenschutzes und der Betroffenen sinnvoll ist. Der vorliegende Antrag geht genau in die richtige Richtung, und zwar ohne die Landesaufsichtsbehörden anzugreifen oder gleich ganz wegrationalisieren zu wollen. Denn das vom Senat vorgeschlagene sogenannte One-Stop-Shop-Prinzip, nach dem künftig für Unternehmen mit mehreren Niederlassungen ausschließlich die Aufsichtsbehörde der Hauptniederlassung zuständig ist, kann zu weniger Bürokratie und einer einheitlicheren Rechtsauslegung führen, ohne die föderale Struktur des Datenschutzrechtes anzugreifen. Auch die gesetzliche Verankerung der Datenschutzkonferenz mit verbindlichen Entscheidungsbefugnissen stärkt die Kooperation der Aufsichtsbehörden, fördert einheitliche Verfahren und kann so die Akzeptanz des Datenschutzes insgesamt erhöhen. Denn noch immer wird Datenschutz zu oft als bürokratischer Hemmschuh statt als notwendiges Instrument zum Schutz von Grundrechten gesehen. Die schwarz-rote Bundesregierung spielt genau in dieses falsche Narrativ hinein, wenn sie die Interessen der Wirtschaft gegen den Grundrechtsschutz ausspielt, anstatt beides gemeinsam zu denken. Doch machen wir uns nichts vor. Mit diesem Antrag erreichen wir zwar schon mal eine Bundesratsinitiative. Der Hamburger Senat wird aber weiter gefragt sein, die Stellung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegen weitere Zentralisierungsversuche der Bundesregierung zu verteidigen. Und wer eine starke Datenschutzaufsicht auf Landesebene will, der muss auch bereit sein, sie entsprechend auszustatten, finanziell wie personell. Der Bericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zeigt deutlich, dass der Workload stetig steigt, was auch kein Wunder ist bei der fortschreitenden Digitalisierung. Wenn aber Ressourcen nicht im gleichen Maß wachsen, kommt das einer faktischen Kürzung gleich. Und deshalb, liebe SPD und liebe GRÜNE, es reicht nicht aus, mit dem Finger auf den Bund zu zeigen. Wer Datenschutz wirklich ernst nimmt, muss ihn auch im eigenen Verantwortungsbereich stärken, mit klarer Haltung, ausreichenden Mitteln und echtem politischen Willen. Nur so bleibt der Datenschutz das, was er sein soll: ein Garant für Grundrechtsschutz in der digitalen Gesellschaft. Vielen Dank.

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