Eva Botzenhart
Frau Botzenhart erhält das Wort für die GRÜNE Fraktion. Liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, das freut mich ja, dass ihr dem Antrag folgen wollt, weil der Ansatz natürlich richtig ist. Aber ich hab schon so ein bisschen gehört, dass dieser Zentralisierungsgedanke auch bei dir gerade sozusagen so ein bisschen durchgeschlagen hat. Und das ist das Problem an dieser Idee der Zentralisierung. Ich geh gleich darauf ein. Mein Kollege Tim hat es schon gesagt: Datenschutz ist ein Grundrecht. Das muss konsequent geschützt werden und überwacht werden. Dafür braucht es Struktur, die fachlich kompetent, zugänglich und zugleich verständlich für Unternehmer:innen und für Bürger:innen ist. Unser föderales System gewährleistet genau das. Jede Landesdatenschutzbehörde kennt die lokalen Strukturen, bringt regionale Expertise ein und kann auf spezifische Anforderungen reagieren. Die Bundesregierung will das jetzt zentralisieren, und das führt zu Problemen, zu vielfältigen Problemen, nämlich zum Beispiel zu Doppelstrukturen. Durch diese geplante Kompetenzverlagerung zum Bund drohen bestehende Strukturen der Länder verdrängt zu werden. Doppelstrukturen entstehen, hab's schon gesagt. Die fachliche Nähe zu Unternehmen und Bürger:innen wird verringert, nicht verbessert, und Verwaltungsprozesse unnötig verkompliziert. Das One-Stop-Shop-Prinzip der Datenschutzgrundverordnung, das bereits für grenzüberschreitende Verfahren innerhalb der EU gilt, wollen wir deshalb eben auch für Deutschland umsetzen. Dabei bleiben unsere föderalen Strukturen aber erhalten. Genau. Aber in Deutschland müssen sich Unternehmen mit Standorten in mehreren Bundesländern weiterhin an verschiedene Aufsichtsbehörden wenden. Wir haben das schon gehört. Dass das aufwendig ist, nervig, Entscheidungen verzögert und zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann, genau das wollen wir ja verändern. Dabei soll die Datenschutzaufsichtsbehörde am Hauptsitz eines Unternehmens weiterhin federführend sein. Sie soll die Verfahren koordinieren und als zentraler Ansprechpartner dienen. Mit dem EFA-Prinzip, dem Einer-für-alle-Prinzip, das sich in der IT ja schon flächendeckend durchsetzt oder dabei ist, sich durchzusetzen in Deutschland, schaffen wir dann auch, dass Entscheidungen einer Landesbehörde sozusagen auch Gültigkeit haben für alle anderen, sodass nicht die nächste in Berlin... Also wir prüfen hier was, das Unternehmen hat einen Zweitsitz in Berlin, die in Berlin fangen wieder an zu prüfen. So. Das soll sich damit eben auch erledigen. Damit sind dann getroffene Entscheidungen verbindlich, und es muss nicht eben doppelt geprüft werden. Das entlastet nicht nur die Behörden, sondern auch die Unternehmen, macht Verfahren effizienter. Und damit das gelingen kann, muss das Bundesdatenschutzgesetz angepasst werden. Diese verbindlichen Kooperationsmechanismen zwischen den Landesbehörden nach dem Vorbild der Artikel 60 bis 62 der DSGVO, die sichern die Einheitlichkeit der Rechtsauslegung. So können Verfahren abgestimmt werden, ohne die regionale Verantwortung der Behörden zu zentralisieren. Denn diese Anpassung ist dann notwendig, wenn man die föderale Struktur eben respektiert. Genau. Ist blöd, wenn da in der Rede dann doppelt was drinsteht, ja. - <i>Ist keinem aufgefallen.</i> - Weil ihr gar nicht zuhört. Streichen wir später raus. Genau. Um effizientere Verfahren zu... Jetzt hab ich den Anschluss wieder, danke schön. Sie helfen... ChatGPT, ich werd's verklagen, ja. Sie helfen, Zuständigkeiten klar zu regeln und verhindern, dass Unternehmen widersprüchliche Anforderungen von unterschiedlichen Aufsichtsbehörden erhalten. Das ist gerade im Kontext der neuen europäischen Digitalrechtsakte wie dem DSA, dem DMA oder dem AI Act wird das deutlich, dass nationale Abstimmungen und koordinierte Zuständigkeiten erforderlich sind. Das Bundesrecht muss hier die Umsetzung flankieren, ohne die Kompetenzen der Länder zu schwächen. Und da sind wir beim letzten Schritt, der Stärkung der Datenschutzkonferenz. Denn wir haben ja dieses Format schon, das du eben irgendwie so als Idee skizziert hast. Die Datenschutzkonferenz tut genau das schon, allerdings hat sie keine verbindlichen Entscheidungsbefugnisse. Aber die arbeiten in dieser Konferenz, die Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes arbeiten in dieser Konferenz bereits sehr verbindlich zusammen, weil sie genau dieses Problem erkannt haben. Sie können's nur nicht verbindlich regeln. Und diese Befugnis können wir ihnen geben. Und dann haben wir genau dieses Gremium, das die Koordination übernimmt und damit einen weiteren Effizienzgewinn erreicht. So können nämlich widersprüchliche Auslegungen vermieden werden. Die Konferenz kann verbindliche Leitlinien schaffen, die sicherstellen, dass Verfahren effizient und einheitlich ablaufen. Ressourcen lassen sich bündeln und die effiziente Aufsicht deutlich steigern. Jawohl, letzter Satz. Und so sorgt unser Antrag für bessere Abstimmung, klarere Zuständigkeiten und effizientere Verfahren. Ich freu mich da über breite Zustimmung. Vielen Dank.
