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Dr. Tim Stoberock

SPD 3:52 min Sitzungen 23/13

Ja, vielen Dank, Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren. Datenschutz ist kein Selbstzweck, sondern er schützt die Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger – soweit der sinnvolle Grundgedanke. Aber der wird eben dann zum Problem, wenn er bürokratisch und ineffizient wird. Und genau da setzt unser Antrag ein. Wir haben in Deutschland 18 verschiedene Datenschutzaufsichtsbehörden, eine in jedem Bundesland – außer in Bayern, da brauchen Sie sogar zwei; plus eine im Bund. Und bei Unternehmen, die in mehreren Bundesländern tätig sind, ist bisher für jede Niederlassung des Unternehmens die Datenschutzaufsichtsbehörde zuständig, in deren Bundesland sich die Niederlassung befindet. Und das Unternehmen muss deshalb oft mit mehreren Datenschutzaufsichtsbehörden parallel kommunizieren, im Zweifel zu dem gleichen Sachverhalt, derselben App und denselben Daten. Dazu kann sich dann jede Datenschutzbehörde eine eigene Rechtsauffassung bilden, eigene Fristen setzen und eigene Anforderungen und Entscheidungen treffen. Und das ist ein großer Aufwand für ein relativ geringes Mehr an Rechtssicherheit, kurz gesagt ein Standortnachteil. Und dabei zeigt uns die Europäische Union, die ja oft gescholten wird, bereits, wie's einfacher gehen kann. In der Datenschutzgrundverordnung ist für grenzüberschreitende Sachverhalte bereits das sogenannte One-Stop-Shop-Prinzip festgelegt. Das heißt, es gibt nur eine Stelle, die sich dann um alles kümmert, auf Deutsch übersetzt. Und das heißt auf diesen Sachverhalt runtergebrochen, dass die Datenschutzbehörde der Hauptniederlassung eines Unternehmens die federführende Aufsichtsbehörde für das ganze Unternehmen ist, egal wo in der Europäischen Union sich der einzelne Vorfall ereignet hat. Und dieses erfolgreiche Prinzip wollen wir eben nicht nur europäisch, sondern auch national umsetzen. Das heißt, wenn ein Unternehmen in mehreren Bundesländern tätig ist, soll es künftig nur noch eine federführende Datenschutzaufsicht geben, nämlich am Hauptsitz des jeweiligen Unternehmens. Dann gibt es nur noch einen Ansprechpartner, ein Verfahren und eine Entscheidung anstatt von bis zu 16 Parallelverfahren. Die Unternehmen bekommen damit Rechtssicherheit, die Behörden sparen Zeit und die Ressourcen werden gezielter eingesetzt, sozusagen Win-win für alle Beteiligten. Und dieses Win-win-Prinzip wollen wir auch noch kombinieren mit einem Einer-für-alle-Prinzip. Das heißt, dass die Entscheidung der federführenden Datenschutzaufsichtsbehörde dann auch für die anderen Bundesländer bindend ist. Das Ganze muss natürlich einhergehen mit einer Stärkung der DSK, der Konferenz der Landesdatenschutzbeauftragten, damit auch gewisse gemeinsame Standards und Regularien festgelegt werden können. Und mit diesem Reformvorschlag erreichen wir auch ein Ziel des Koalitionsvertrages auf Bundesebene, wo ja auch nicht alles drin schlecht ist. Und das ermöglicht eine Vereinheitlichung der Rechtsanwendung und eine effizientere Organisation der Datenschutzaufsicht. Mit dieser Bundesratsinitiative wird unser Datenschutz dann schlagkräftiger, ohne das Schutzniveau, das grundgesetzlich gebotene Schutzniveau für die Menschen, für die Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Und vor allem, ich glaub, das ist in den jetzigen Zeiten besonders wichtig, bauen wir damit den Verwaltungsflaschenhals ab und verbessern mit Pragmatismus den Wirtschaftsstandort Deutschland, und deshalb bitte ich auch um Ihre Unterstützung für diese Initiative. Vielen Dank.

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