Olga Fritzsche
Ja, eigentlich kann ich es ganz kurz machen. Vielen Dank. Also ich find es sehr gut, dass wir darüber noch mal im Ausschuss sprechen. Ich halte es für notwendig. Ich wollte einfach nur noch mal darauf hinweisen, dass es mir tatsächlich darum geht, dass die Qualitätssicherung vonseiten der Behörden – Frau Quast, dieser Einwand kam ja von Ihnen –, die funktioniert vielleicht. Also ich weiß nicht, also wie gut das funktioniert, könnte ich für mich jetzt auch noch mal infrage stellen, aber die Qualitätssicherung vonseiten der Bürger:innen wird ja gar nicht erfasst. Diese Perspektive nehmen Sie ja gar nicht auf. Wenn, dann können Sie ja höchstens das über Beschwerden oder Klagen messen. Weil diese Vorgänge, die ich jetzt beschrieben habe, da ging es ja nicht um Nachfragen einfach: "Wie es mein Sachstand?" Da ging es Beratungsbedarf, der ist einfach abgelehnt worden, und die fachliche Frage, die er in der Beratung, in der Telefonberatung gestellt hat, ist falsch beantwortet worden. Und diese Beispiele, davon haben wir viele. Und verlorene Unterlagen, wo Leute keine Eingangsbestätigung haben, nicht beweisen können, dass sie die Unterlagen schon abgegeben haben, das ist einfach... aus Sicht der Bürger:innen ist es einfach unerträglich. Und ich finde, also das einfach anzunehmen, dass es ein Verwaltungshandeln ist, was so nicht geht, wäre für mich die Voraussetzung eigentlich für diesen Prozess, um das einzuleiten, was Sie gesagt haben. Ich finde ja, also ich sehe ja, dass da sehr viel geschieht und dass viel gemacht wird an einzelnen Behörden, aber ich finde, es geht einfach noch nicht weit genug.
