Dirk Nockemann
Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Pein, statt sich da in irgendwelchen Nebengesprächen zu ergehen, sollten Sie mir mal zuhören, dann werden Sie gleich wissen, was wir damit erreichen wollen. Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir nämlich sicherstellen, dass zukünftig Verfassungsrichter am Hamburgischen Verfassungsgericht unmittelbar und direkt vom Bürger, vom Wähler gewählt werden und nicht irgendwo in Hinterzimmern ausgekungelt werden. Artikel 3 Absatz 2 der Hamburgischen Verfassung ist Ihnen sicherlich geläufig, Herr Kollege Pein. Dort heißt es in unmissverständlicher Klarheit: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Deswegen weiß ich überhaupt nicht, was Sie gegen diesen Begriff "Volk" haben. Der steht sogar in der Verfassung, und zwar an mehreren Stellen, in vielen Landesverfassungen und auch in der Bundesverfassung. Doch die... Jetzt sind Sie leise! Doch die Richterinnen und Richter am Hamburgischen Verfassungsgericht und ebenso die Richter am Bundesverfassungsgericht werden eben nicht direkt vom Bürger oder vom Volk gewählt – wenn Ihnen das lieber ist –, sondern in parteipolitisch dominierten Gremien bestimmt. Im Volksmund heißt das auch: Die werden in Hinterzimmern ausgekungelt. Und damit, Herr Pein, muss endlich Schluss sein! Grundsätzlich gilt: Jede staatliche Institution – und damit auch deren Programm, deren Arbeitsauftrag und deren Personal – muss letztlich auf Entscheidungen zurückgeführt werden können, die vom Volke ausgehen. So heißt es nämlich in der Verfassung. Diese Legiti... Ja, ausgehen, aber nie wiederkehren, ne? Das haben wir ja früher als Jusos gemeinsam gesagt. Diese Legitimation kann unmittelbar, entweder unmittelbar durch Volkswahl oder mittelbar durch vom Volk gewählte Vertreter vermittelt werden. Maßgeblich ist jedoch immer, dass der Legitimationszusammenhang ununterbrochen bleibt und die Bindung staatlichen Handelns an den Volkswillen gesichert ist. Das gilt auch für die rechtsprechende Gewalt. Wohin ein Verfahren führt, in dem das eben nicht getan wird, das haben wir im Einzelfall erlebt bei der Nicht-Wahl der Professorin Brosius-Gersdorf. Dieses unwürdige Verfahren seinerzeit vor ein paar Monaten hat nämlich das Bundesverfassungsgericht nachhaltig geschädigt. Das Ergebnis der im... Stellen Sie eine Zwischenfrage, Herr Kollege. Das Ergebnis der im politischen Hinterzimmer ausgekungelten Personalie war, dass Frau Brosius-Gersdorf, eine linksradikale Aktivistin, eben nicht gewählt worden ist. Ja, das steht sogar in der gesamten konservativen Presse, Herr Pein. Sie ist deswegen nicht gewählt worden, weil nämlich die AfD vorher entsprechende Aufklärungskampagnen gestartet hat und auch der CDU die Augen geöffnet hat über diese Richterin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser brisante Fall, mit dem die SPD beabsichtigt hat, auf weitere zwölf Jahre linksaktivistische Gesellschaftspolitik in die verfassungsjuristische Rechtsprechung einfließen zu lassen, obwohl die Bevölkerung Mitte-Rechts mehrheitlich im Bundestag gewählt hat, das ist ein Skandal. Und das zeigt, wie es eben nicht gemacht werden darf. Das zeigt genau, wie die Politik nicht nur den Volkswillen nicht mehr berücksichtigt, sondern klipp und klar – glasklar eben – am Volkswillen vorbei regiert. Haben Sie immer noch was gegen den Begriff "Volkswillen"? Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, muss endlich ein Ende finden, und die Bevölkerung hat dieses Hinterzimmergekungel gründlich satt. Gerade solche Fälle wie Brosius-Gersdorf nähren nämlich den Verdacht, dass es bei der Richterwahl weniger um fachliche Eignung als vielmehr um parteipolitisches Kalkül geht. Also, Herr Pein, Sie schütteln hier ständig den Kopf. Mal so in alter Juso-Verbundenheit: Das muss Ihnen doch einfach einleuchten, dass auch ein normaler Mensch mit einem normalen demokratischen Empfängerhorizont auf einen solchen Gedanken kommen kann, ja? Viele tausend, hunderttausend Bürger sind auf so einen Zusammenhang gekommen – Sie nicht! Und gerade dieses Auskungeln, meine sehr verehrten Damen und Herren, schadet der Autorität des höchsten deutschen Gerichtes. Und genau diesen Missstand hat nun auch Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, erkannt. Er kritisiert nämlich die "informellen Vorschlagsrechte" der ehemals großen Parteien, die sich "ohne jede gesetzliche Grundlage" etabliert haben. Ich knüpfe nachher an diesen Vortrag noch mal an, meine sehr verehrten Damen und Herren, denn die Begründung, die Begründung unseres Antrages ist sehr komplex und muss eben über zwei Redebeiträge getragen werden. Vielen Dank. Und ich hoffe nachher auch noch auf Ihre Aufmerksamkeit.
