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Thilo Kleibauer

CDU 5:38 min Sitzungen 23/11

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit schöner Regelmäßigkeit haben wir ja vom linken Teil dieses Hauses hier Ideen für neue Steuererhöhungen, für neue Vermögenssteuern, für steuerliche Mehrbelastungen. Ich finde, ehrlich gesagt, solche Diskussionen problematisch in einer Phase, wo die wirtschaftliche Stimmung in diesem Land am Boden ist und wo die Steuer- und Abgabenlast bereits sehr hoch ist, meine Damen und Herren. Und deshalb möchte ich auch am Anfang klar und deutlich sagen: Wir brauchen keine Steuererhöhungen, sondern wir brauchen bessere Rahmenbedingungen für Unternehmen und für Arbeitnehmer in diesem Land. Wir brauchen Planbarkeit und Verlässlichkeit für langfristige Standortentscheidungen, wenn es darum geht, Investitionen zu tätigen oder wenn es darum geht, in einem Familienunternehmen die Nachfolge zu regeln. Das ist wichtig, meine Damen und Herren. Das ist der Aspekt, der für uns im Mittelpunkt stehen sollte bei dieser Debatte. Und wenn man sich insgesamt die Entwicklung der Steuereinnahmen der letzten Jahre anguckt, dann sind die sehr robust gestiegen, um 4, 5 Prozent im Durchschnitt jedes Jahr. Die Erbschaftssteuer ist sogar überproportional gestiegen, gerade auch in Hamburg. Also wir haben im ersten Halbjahr so viel Erbschaftssteuer eingenommen wie im gesamten Jahr 2019 oder im gesamten Jahr 2020. Und bei Ihnen steht ja immer im Mittelpunkt dieser Diskussion: Wir brauchen im Endeffekt mehr Geld für den Haushalt. Aber es ist doch nicht so, dass mehr Geld im öffentlichen Haushalt automatisch zu mehr Wachstum führt oder dass das besonders effizient eingesetzt wird, meine Damen und Herren. Und deshalb brauchen wir doch auch insbesondere das, was im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart wurde, nämlich auch einen Bürokratieabbau; dass wir auch da – einen Bürokratierückbau sogar – dass wir auch darüber Anreize für Investitionen in diesem Land schaffen. Die sichern Wachstum, die sichern Beschäftigung, meine Damen und Herren! Und wenn Sie das Thema Vermögensverteilung, Ungleichheiten in der Vermögensverteilung hier ansprechen, dann würde ich mich freuen, wenn Sie einen Bruchteil Ihrer Kapazitäten auch einmal darauf verwenden, wirklich vermögensbildende Maßnahmen zu unterstützen. Denn es ist ja so: Wie viele Anträge gab es hier zur Förderung zum Beispiel des Eigenheimerwerbs für junge Familien aus unseren Reihen? Die wurden von Rot-Grün abgelehnt! Und es hilft doch nicht, ungleiche Vermögensverteilung nur zu beklagen. Man muss doch auch was dagegen tun und wirklich Vermögensbildung unterstützen, und da können Sie deutlich mehr machen, meine Damen und Herren. Und beim Thema Erbschaftssteuer: Herr Pein hat ja schöne Geschichten erzählt. Im Prinzip geht es ja um das Konstrukt der Verschonungsbedarfsprüfung, Paragraf 28a Erbschaftsteuergesetz. So. Der ist nicht vom Himmel gefallen. Wann ist der denn ins Gesetz geschrieben worden? 2016! Der rot-grüne Senat in Hamburg hat aktiv zugestimmt, Olaf Scholz und der GRÜNE Ministerpräsident Winfried Kretschmann waren maßgeblich daran beteiligt. Olaf Scholz hat damals sogar gesagt: "Das ist ein ziemlich ordentliches Ergebnis," "und das ist verfassungsrechtlich zulässig", meine Damen und Herren. So viel Ehrlichkeit und Selbstkritik hätte ich dann von Ihnen auch erwartet, wenn Sie dieses Thema in dieser Form adressieren! Und in der Tat führt dieser 28a Erbschaftsteuergesetz zu Gestaltungsmöglichkeiten, die Fragen aufwerfen, auch Fragen hinsichtlich der Steuergerechtigkeit. Aber wir sagen auch: Es gibt sehr gute sachliche Gründe, Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer anders zu behandeln, wenn dadurch gesichert wird, dass die Fortführung der Unternehmen möglich ist, wenn dadurch Arbeitsplätze erhalten bleiben. Und ich finde, der Erhalt von Arbeitsplätzen könnte auch in der sozialdemokratischen Fraktion hier ein größeres Thema an dieser Stelle sein. Und an diese Voraussetzungen sind ja Erleichterungen bei der Erbschaftssteuer, die bei den großen Vermögen im Moment immens sind, das ist ja völlig klar, an diese Voraussetzungen sind die Erleichterungen im Endeffekt gebunden. Und... <i>Das ist ja Quatsch, also wenn</i> <i>bei Herrn Döpfner zum Beispiel...</i> Nee, das ist nicht Quatsch, Herr Stoop, aber Sie dürfen.. <i>Welche Arbeitsplätze wurden</i> <i>denn bei der Aktienübergabe...?</i> Herr Stoop, Sie kommen ja gleich auch noch dran. Also... Herr Stoop, wenn Sie eine Zwischenfrage stellen, dann steht man auf in dem Haus, und wenn nicht, dann kommen Sie als nächster Redner hier dran. Eine Zwischenfrage würde ich im Übrigen nicht zulassen, denn ich bin jetzt... - ...denn ich bin jetzt auf der Zielgeraden. Und... <i>- Komisch war das jetzt aber nicht so...</i> Und der Kollege Pein hat ja schon angesprochen... Der Kollege Pein hat ja im Übrigen schon angesprochen, dass demnächst auch eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema, zu diversen Fragen und Paragrafen der Erbschaftssteuer im Raum steht. Und dann werden wir ja sehen, ob Olaf Scholz mit seiner verfassungsrechtlichen Einschätzung von 2006 recht hat oder ob es neue Leitsätze gibt, die man dann auch bei einer Reform berücksichtigen muss. Es macht Sinn, das abzuwarten und dann aber nicht über die Erbschaftssteuer zu reden nur mit der Maßgabe: "Wir brauchen mehr Geld für den Haushalt", sondern wirklich zu gucken: Was ist gut für diesen Standort, damit wir hier in Deutschland wieder vorankommen. Vielen Dank!

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