Eva Botzenhart
Ja, Hamburg kann das, liebes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen. Deswegen reden wir hier über den Notstaatsvertrag. Das ist ja sozusagen mit auf Betreiben unter anderem von Hamburg überhaupt jetzt Thema, die Möglichkeit, dieses Prinzip einzuführen. Der Notstaatsvertrag ist dabei ein wichtiger Schritt für Hamburg, nicht nur für Hamburg, aber auch hin zu einer modernen, bürgernahen und verantwortungsvollen Verwaltung. Ich würde genauso zustimmen. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sie muss das Leben der Menschen konkret erleichtern. Genau das tut das Once-Only-Prinzip. Wir alle kennen das. Die Kollegen haben es schon erwähnt, man muss, ob für Führerschein, Ausweis oder andere Dokumente, jeweils einzeln die Nachweise einreichen oder hochladen oder wie auch immer, jedes Mal, wenn wir etwas beantragen wollen, und aus anderen Gründen mit den Behörden zu tun haben. Das sorgt natürlich für Mehraufwand, für Zeitverlust und für Irritation vor allem auch, weil man sich fragt, warum geht das nicht einfacher. Dieses Prinzip macht es einfacher. Das Once-Only-Prinzip ist deshalb das zentrale Element digitaler Daseinsvorsorge und ein echter Fortschritt für das alltägliche Problem. Zu viel Bürokratie, die Bürgerinnen und Unternehmen seit Jahren belastet. Bürgerinnen sollen nicht die internen Wege der Verwaltung nachvollziehen müssen. Sie sollen sich darauf verlassen können, dass der Staat zusammenarbeitet. Und der Staat soll sich erinnern, nicht immer wieder fragen.Eigentlich ein logisches Prinzip. Es macht den Staat auch ein bisschen mehr zum Dienstleister. Und auch das finde ich einen wesentlichen Aspekt an dieser Umkehrung des Prinzips. Eine digitale Verwaltung muss sich auch daran messen lassen, ob sie die Last verringert für die Einzelnen und nicht einfach nur daran, wie viele Online-Formulare sie bereitstellt. Das Notsystem schafft genau hier Abhilfe. Es bildet die technische und organisatorische Grundlage dafür, dass Behörden Nachweise direkt und sicher untereinander austauschen können. Es sorgt dafür, dass BürgerInnen und Unternehmen Informationen und Nachweise nur einmal angeben müssen und nicht bei jedem Verwaltungsakt aufs Neue. Dabei gilt natürlich, Datenschutz und Transparenz sind nicht verhandelbar. Vertrauen entsteht nicht durch Technik allein, sondern durch nachvollziehbare Prozesse und politische Verantwortung. BürgerInnen haben ein Recht darauf zu wissen, wer welche Daten zu welchem Zweck nutzt, und sie haben ein Recht auf Kontrolle. Der Staatsvertrag berücksichtigt das bereits mit klaren rechtlichen Regeln, Protokollierungspflichten und Zustimmungsvorbehalten. Das Once-only-Prinzip ist deshalb nicht nur technisch, sondern auch demokratisch sinnvoll, weil es Effizienz mit Selbstbestimmung verbindet. Gleichzeitig ist der Notstaatsvertrag ein strategischer Baustein für die Digitalisierung der Verwaltung insgesamt. Denn wir wissen, Digitalisierung endet nicht beim digitalen Antrag.Was zählt, ist der durchgängige Prozess. Medienbruchfrei, automatisiert, sicher. Not verknüpft die Register mit den Fachverfahren und den Verwaltungsportalen und bringt damit das zusammen, was bisher oft nebeneinander gestanden hat oder gelaufen ist. Das spart nicht nur Zeit, sondern vermeidet auch Fehler und schafft Freiräume für die eigentliche fachliche Arbeit in den Behörden. Gerade angesichts des Fachkräftemangels im öffentlichen Dienst ist das ein wichtiger Schritt hin zu einer resilienten und zukunftsfesten Verwaltung. Hamburg bringt sich aktiv in diesen Prozess ein, sei es über die Beteiligung im IT-Planungsrat, über den städtischen IT-Dienstleister Dataport oder durch die eigene Gesetzgebung zur Verwaltungsdigitalisierung, die wir bereits haben. Der Notstaatsvertrag ist dabei ein wichtiges Instrument, um föderale Standards zu schaffen und um aus einem Flickenteppich gemeinsame Infrastruktur zu machen. Die Governance liegt beim IT-Planungsrat, die Umsetzung beim Bundesverwaltungsamt. Hamburg ist Teil dieses Systems, nicht nur Beobachter. Die Beteiligung aller Länder und des Bundes zeigt, Wenn wir Digitalisierung wirklich ernst nehmen, müssen wir sie auch gemeinsam denken. Es geht um nicht weniger als einen Kulturwandel. Weg vom Behörden-Ping-Pong hin zu einer smarten, nutzerInnen-orientierten Verwaltung. Der Staatsvertrag ist deshalb mehr als ein formaler Akt. Er ist ein politisches Bekenntnis. Ein Bekenntnis dazu, Verwaltung, Kon...konsequent zu digitalisieren, ein Bekenntnis zu weniger Bürokratie und mehr NutzerInnenfreundlichkeit und ein Bekenntnis dazu, dass föderale Zusammenarbeit funktionieren kann, wenn man es denn wirklich will. Vielen Dank.
