Dr. Tim Stoberock
Vielen Dank, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, manche heiratswilligen Menschen staunen nicht schlecht, wenn sie zur Anmeldung zur Eheschließung plötzlich einen beglaubigten Ausdruck des Geburtenregisters vorlegen müssen. Zumindest, wenn sie nicht in Hamburg geboren worden sind. Man könnte ja meinen, dass genug bewiesen ist, dass man geboren wurde, wenn man zur Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt vorspricht. Und wenn man sich recht darüber nachdenkt, warum holt sich das Standesamt aus Hamburg-Wandsbeck als Beispiel für den Kollegen nicht einfach beim Standesamt im Kreis Ostholstein selbst den Auszug aus der Geburtsurkunde, aus dem Geburtenregister der Geburtsstadt. Das kann doch eigentlich nicht so schwierig sein. Und das ist es auch nicht, zumindest nicht mehr in naher Zukunft. Denn der Staatsvertrag, den wir heute hier beschießen wollen, hat den etwas sperrigen Namen Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des nationalen Only-Once-Technical-System, kurz NOTS. Und hinter diesem Namen, das klingt so ein bisschen wie so ein Pinguinlaut, hinter diesem etwas komischen Namen steckt doch ein großer Sprung des Fortschritts hin zur digitalen Verwaltung. Und dieser Sprung war ein Sprung mit viel Anlauf, denn wegen des Föderalismus kann der Bund nicht einfach die Digitalisierung der Verwaltung beschießen, die Länder dann stumpf umzusetzen haben. Stattdessen kooperieren Bund und Länder hier im Rahmen des Artikel 91c Grundgesetzes miteinander.und sind auch auf gegenseitige Zusammenarbeit angewiesen. Die findet im Rahmen des IT-Planungsrates statt, der die Registermodernisierung steuert. Die Vorbereitungen hierfür haben bereits vor einigen Jahren begonnen, mit der Digitalisierung der bereits vorhandenen Register. Mit dem Staatsvertrag wird nun die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass man zwischen den einzelnen Registern, die muss man sich wie Tröge vorstellen, nicht nur die einzelnen Daten gespeichert werden können, sondern es ist auch Zwischenleitung zwischen diesen Datentrögen gibt, die es vorher so nicht gegeben hat. Perspektivisch soll der gesamte Datenaustausch zwischen den öffentlichen Stellen automatisiert, schnell kostengünstig und bürokratieärmer werden. Kern des Ganzen ist das Only-Once-Prinzip. Das heißt, die Daten müssen nur noch an einer Stelle der Verwaltung vorliegen. Sie müssen nicht erneut erhoben werden, sondern werden direkt automatisiert übermittelt und dann nutzbar gemacht. Damit werden auch neue datenschutzrechtliche Prioritäten gesetzt, der datenschutzrechtliche Grundsatz der Zweckbindung zum Teil überwunden. Denn zukünftig dürfen Daten eben auch erhoben werden, ohne ihre spätere genaue Verwendung zu kennen. Dafür wird aber im Ausgleich auch ein anderer datenschutzrechtlicher Grundsatz gestärkt, nämlich der Grundsatz der Datenminimierung. Das heißt, personenbezogene Daten werden auf das notwendige Maß beschränkt. Durch Not müssen Daten künftig nur in einund nicht in vielen verschiedenen Registern geführt werden. Deshalb werden doppelte Datenbestände überflüssig und können konsolidiert werden. Das spart den Bürgerinnen und Bürgern, den Unternehmen bei Behördenkontakt Nerven und Zeit. Die Verwaltung wird wiederum auf den demografischen Wandel vorbereitet, durch den viele Stellen nicht mehr mittel- bis langfristig nachbesetzt werden können und die entstandenen Lücken dann durch Automatisierung ersetzt werden müssen. Insgesamt wird Notz 320 Registern in den über 11.000 Kommunen erfassen. Begonnen wird mit der Umsetzung bei den Verwaltungsleistungen, die bisher vom Online-Zugangsgesetz erfasst sind. Ich sehe da oben eine Gruppe, eine Seniorengruppe aus dem Hamburger Westen, mit der ich mich gerade über die Grundsteuer unterhalten habe, wie schwierig es doch gewesen ist, die einzelnen Grundsteuererklärungen abzugeben. Auch das wird zukünftig nicht mehr notwendig sein, weil die Daten dann entsprechend aus den vorhandenen Registern zusammengeführt werden können. Auch für unser heiratswilliges Paar. Ich werde dann am Anfang eine Einwilligung erteilen, damit das Hamburger Standesamt die Abschrift aus dem Geburtenregister des Geburtsortes anfordern kann. Digital automatisiert und kostengünstig hält das Standesamt dann die Abschrift und der Trauung des Paares steht nichts mehr im Wege.Der Verwaltungsdigitalisierung ist sicherlich noch nicht abgeschlossen, aber mit Not ziehen wir mit sieben Meilenstiefeln in die richtige Richtung und machen große Schritte hin auf die digitale Verwaltung. Deshalb werbe ich hier auch für eine breite Zustimmung in beiden Lesungen zu diesem Staatsvertrag. Ganz vielen Dank.
