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Dirk Nockemann

AfD 4:36 min Sitzungen 23/9

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich vorweg zu sagen, ein einseitiges Sonderkündigungsrecht zulasten von Vermietern ohne jede mögliche Beweiserhebung lehnen wir von vornherein ab. Die steigenden Fallzahlen häuslicher Gewalt in Deutschland sind, und das muss man anerkennen, wirklich erschütternd. Wir haben das vorhin schon gehört, über 256.000 Fälle im Jahr 2023. So etwas vermag man sich ja kaum vorzustellen. Jeder dieser Fälle steht für Leid, Angst und Bedrohung, und das in einem besonders geschützten privaten Bereich, dort, wo Schutz und Geborgenheit eigentlich sein sollten. Dass Betroffene aus diesen Gewaltverhältnissen herausgeführt und geschützt werden müssen, das ist unstrittig. Mit dem Gewalthilfegesetz wurde im vergangenen Jahr auch auf Bundesebene ein wichtiger Meilenstein gesetzt. Das erkennen auch wir an. Aber damit allein ist es natürlich nicht getan. Frauen, die Schutz in einem Frauenhaus gefunden haben, scheitern nach ihrem Aufenthalt nicht selten an einer einfachen, aber durchaus folgenschweren Hürde. Sie kommen nämlich aus dem alten Mietvertrag nicht heraus. Das ist nicht nur eine Belastung für das gesamte Hilfesystem, das ja ohnehin schon an Kapazitätsgrenzen angekommen ist, sondern auch eine schwere Bürde für die Betroffenen, die einen echten Neuanfang suchen, diesen aber eben wegen dieses Mietverhältnisses nicht ohne weiteres schaffen können. Ein langwieriger Zivilprozess.mit hohem Beweismaßstab, mit der Konfrontation mit dem Täter, mit den hohen emotionalen und rechtlichen Hürden. Das ist etwas, wovor sicherlich auch Schutz geboten ist. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag greift gleichwohl zu kurz. Denn jede gesetzgeberische Initiative, die Mietverhältnisse verändert, betrifft nicht nur Täter und Opfer, sondern sie betrifft in besonderer Weise natürlich auch eine dritte, häufig übersehende Partei, das ist nämlich der Vermieter. Und so warnt der Verband Haus und Grund völlig zu Recht vor den rechtlichen Risiken eines einseitigen Kündigungsrechts. Denn, und so wörtlich jetzt, ein einseitiges Kündigungsrecht ohne gerichtliche Feststellung greift zu tief in die Vertragsfreiheit ein und nicht überprüfbare Gewaltvorwürfe könnten zu einseitigen Entlassungen aus dem Mietverhältnis führen, wobei natürlich auch dem Missbrauch, und das muss man auch anerkennen, Tür und Tor geöffnet ist. Das ist jetzt keine kaltherzige Verhinderungsrhetorik, sondern das ist lediglich ein Hinweis auf rechtsstaatliche Sorgfaltspflichten, die bei allem Verständnis für Opferschutz auch in diesen Fällen gelten müssen. Mietverhältnisse beruhen auf Vertrauen und Konsens. Und wenn der Gesetzgeber in diese Vertragsstruktur eingreift, dann bitte nur mit Augenmaß. Deshalb sagen wir als AfD-Fraktion, ja, zum besonderen Schutz von Gewaltbetroffenen, aber nicht gegen, sondern mit den Grundsätzen geltenden Rechts.Wir fordern daher eine Ergänzung der Hamburger Initiative im Bundesrat mit vier klaren Leitlinien. Erstens. Eine Entlassung aus einem gemeinsamen Mietvertrag darf nur auf Basis objektiv überprüfbarer Tatsachen erfolgen, etwa bei einer rechtskräftigen Schutzanordnung oder einem dokumentierten Aufenthalt im Frauenhaus. Zweitens. Wir brauchen ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, angelehnt an das Familienrecht. Also kein langwieriger Zivilprozess mit allen Beweislasten, aber auch kein Blanko-Ausstieg, sondern eine mittlere und zügige Lösung. Drittens. Die Interessen der Vermieter müssen unbedingt berücksichtigt werden. Denn wenn der Täter in der Wohnung bleibt, aber wirtschaftlich eben nicht tragfähig ist, dann entsteht dem Vermieter ein Mietausfall. Den kann und darf der Vermieter nicht tragen. Hier müssen flankierende Regelungen her, etwa durch Sicherheitsleistungen der Mietübernahmen durch öffentliche Stellen. Viertens. Der verbleibende Mieter, ob Täter oder nicht, muss seine wirtschaftliche Tragfähigkeit nachweisen, wenn er alleiniger Vertragspartner werden soll. Auch das ist natürlich eine Frage der Fairness. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir können es uns nicht leisten, Betroffene häuslicher Gewalt in ein ungewisses Macht- oder Mietrechtsvakuum zu schicken. Aber genauso wenig dürfen wir neue Rechtsunsicherheit schaffen, die Vermieter überfordern und das zivilrechtliche Gleichgewicht aushebeln. Und deswegen werden wir uns...bezüglich Ihres Antrages enthalten. Vielen Dank.

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