Hila Latifi
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, viele glauben, dass Betroffene häuslicher Gewalt in Sicherheit sind, sobald sie ihren gewaltvollen Wohnverhältnissen entkommen sind. Doch die Realität sieht anders aus. Oft geraten sie in neue Unsicherheiten und sehen sich konfrontiert mit bürokratischen Hürden, mit wirtschaftlicher Abhängigkeit und einem Mietrecht, das ihre Situation zusätzlich erschwert. In der Folge verbleiben sie in diesen prekären Wohnverhältnissen, weil ihnen Alternativen fehlen. Ich spreche heute aus meiner mehrjährigen Erfahrung im Gewaltschutz und weiß, dass Frauenhäuser längst keine kurzfristigen Schutzräume mehr sind. Vielmehr sind sie zu unfreiwilligen Langzeitunterkünften geworden. Der durchschnittliche Aufenthalt von über 230 Tagen ist keine Ausnahme, sondern die Regel. Das zeigt das strukturelle Versagen.Seit Jahren kämpft die Linke, seit Jahren kämpfen wir für ein Sonderkündigungsrecht bei Gewaltvorfällen. Jetzt erkennt endlich auch der Senat an, was Betroffene, Beratungsstellen und Frauenhäuser seit langem fordern. Eine gesetzliche Neuregelung des Mietrechts. Nach derzeitiger Rechtslage müssen alle Mietparteien gemeinsam kündigen. Das bedeutet, selbst wenn eine Frau vor Gewalt flieht, bleibt sie ohne Zustimmung des Täters weiter an den Mietvertrag gebunden. Sie haftet zu Betriebskosten, für mögliche Beschädigungen und natürlich für die Miete. Das Gewaltschutzgesetz verschafft Betroffenen bestenfalls einen kurzen Aufschub, aber keine dauerhafte Sicherheit. Für nicht verheiratete Paare bleibt häufig nur der Weg über eine zivilrechtliche Klage. Ein Verfahren, das sich über Monate hinzieht und zusätzlich belastet. Der vorliegende Antrag erkennt diese Problematik an. Er benennt die alarmierenden Fallzahlen und die Dringlichkeit. Die rechtlichen und praktischen Defizite im Gewaltschutz sind lange bekannt. Und lange wurde politisch nicht gehandelt. Doch gerade wenn es um Schutz vor Gewalt und die Sicherheit der Betroffenen geht, ist die Zeit ein Endpunkt.Was es jetzt braucht, ist eine gesetzliche Neuregelung, die sofort greift. Ein einseitiges, unmittelbar wirksames Sonderkündigungsrecht für von Gewalt Betroffene, unabhängig von der Zustimmung des Täters. Damit dieses Recht in der Praxis auch tatsächlich durchgesetzt werden kann, braucht es eine Beweislastumkehr oder zumindest eine erleichterte Glaubhaftmachung, wie es bereits im Gewaltschutzgesetz vorgesehen ist. Gleichzeitig muss verhindert werden, dass Betroffene durch eine Trennung in die Wohnungslosigkeit geraten. Deshalb braucht es einen verbindlichen Rechtsanspruch auf vorrangige Wohnungsversorgung durch die Stadt. Die Botschaft muss klar und unmissverständlich sein. Wer Gewalt überlebt, darf nicht durch das Mietrecht erneut bestraft werden. Danke.
