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Sarah Timmann

SPD 4:30 min Sitzungen 23/9

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den sechs Stunden, in denen wir hier heute debattiert haben, zum Teil schon noch debattieren werden, werden in Deutschland etwa 123 Frauen Opfer häuslicher Gewalt. 123 Frauen, das sind mehr Menschen als Abgeordnete in diesem Parlament sitzen. Und wenn wir noch die Männer dazu nehmen, die ebenfalls von häuslicher Gewalt betroffen sind, kommen wir auf insgesamt 176 Menschen. Wenn wir uns hier mal im Saal umschauen, gut, die Reihen sind etwas geringer geworden, aber trotzdem, wenn wir uns hier umschauen, dann sehen wir, was diese Zahl bedeutet.Fachleute gehen davon aus, dass die Dunkelziffer noch deutlich höher liegt, etwa fünfmal so hoch. Das ist die aktuelle Realität in unserem Land. Und nun stellen Sie sich vor, Sie fliehen vor eben diesem gewalttätigen Partner. Der Weg ins Frauenhaus ist geschafft, die Kinder vorerst in Sicherheit. Und dann sagt das Gesetz, du kommst aus diesem gemeinsamen Mietvertrag nicht raus. Er, der Täter, der stimmt nicht zu. Das ist Alltag für viele Menschen, die Gewalt in den eigenen vier Wänden erlebt haben, überwiegend für Frauen, aber auch für Männer. Und hier beobachten wir ebenfalls einen gefährlichen Aufwärtstrend. Im Jahr 2023 wurden in Deutschland über 256.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert, ein Anstieg um 6,5 Prozent. In Hamburg waren es 8.103. Das sind nicht nur Fälle, das sind Fälle, die bekannt wurden. Die Dunkelziffer liegt, wie gesagt, deutlich höher. Hinter jeder Zahl steht ein Mensch, der neu anfangen will, aber es nicht kann. 232 Tage verbringen Frauen im Schnitt im Hamburger Frauenhäusern. Nicht, weil sie dort bleiben möchten, sondern weil sie eben nicht weiterkommen. Weil das Mietrecht sie festhält, statt ihnen zu helfen. Mit dem Gewalthilfegesetz haben wir einen großen Schritt gemacht, aber an einer entscheidenden Stelle fehlt noch die Lösung. Eine rechtssichere, schnelle Entlastung aus dem gemeinsamen Mietvertrag. Frau Zags hatte schon gesagt, heutzutage ist dafür leider ein aufwendiger Zivilprozess notwendig, mit aufwendiger Beweisführung, mit Konfrontation, mit Zeit. Das trifft Menschen, die gerade oft erst einen gewaltvollen Alltag hinter sich gelassen haben. Aber wo genau liegt das?Wer mit dem TPA einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen hat, der braucht grundsätzlich auch dessen Zustimmung zur Kündigung. Alle MieterInnen müssen gemeinsam kündigen, auch wenn eine Gewaltsituation dabei ignoriert wird. Die Rechtslage unterscheidet hier zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren. Eheleute steht ab Beginn der Trennung ein wechselseitiger Anspruch auf Zustimmung der Kündigung zu vorausgesetzt. Dem stehen keine berechtigten Interessen des anderen gegenüber. Dieser Anspruch wird familiengerichtlich im Verfahren nach dem FAMFG geltend gemacht. Bei nichtehelichen Paaren wird ein inhaltsgleicher Anspruch anerkannt, aber er muss im Rahmen einer Zivilklage durchgesetzt werden. Zwar sieht das Gesetz auch die Möglichkeit vor, dass die Wohnung befristet an das Opfer überlassen wird, etwa nach§ 2 Gewaltschutzgesetz oder bei Ehepaaren nach§ 1361b BGB. Das bedeutet zwar, dass erst einmal eine räumliche Trennung möglich ist, das beendet aber nicht die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber dem Vermieter. In der Praxis bedeutet das, die Betroffenen bleiben in einem Schuldverhältnis für Miete für etwaige Schäden. Denn wer flieht, der flieht in der Regel nicht mit einem juristischen Handwerkskasten in der Tasche. Viele Betroffene haben eben nicht die Kraft, einen Prozess gegen den Täter zu führen. Sie brauchen Ruhe, sie brauchen Sicherheit, sie brauchen keine neue Konfrontation. Und sie brauchen die Möglichkeit, endlich einen Schlussstrich zu ziehen, und zwar auch rechtlich. Deshalb fordern wir heute, dass der Bund eine gesetzliche Grundlage schafft, damit Opfer häuslicher Gewalt künftig ohne Zustimmung des Täters aus dem Mietvertrag entlassen werden können. Wir wollen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestaltet sind,dass Betroffene nach dem Gewaltschutz auch den nächsten Schritt gehen können in ein eigenes Leben. Und wir sagen ganz klar, dieser Aufbau, der darf nicht an die Zustimmung des Täters gekoppelt sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Justizministerin-Konferenz hat auf ihrer Frühjahrskonferenz im Juni dieses Jahr beschlossen, dass gesetzliche Regelungen geprüft werden müssen, die die Durchsetzung des Zustimmungsanspruchs vereinfachen und beschleunigen. Die Gleichstellungsministerin-Konferenz begrüßt das im Grunde nach eben so. Das zeigt, die Länder sehen hier durchaus die Möglichkeit und die Notwendigkeit, jetzt muss der Bund handeln. Mit unserer Initiative heute unterstützen wir den Senat dabei, das Thema auf die Tagesordnung des Bundesrates zu bringen. Daher lassen Sie uns das Mietrecht dort modernisieren, wo es konkret Leben verändert, bei denen, die es am dringendsten brauchen. Und ohne dabei auch berechtigte Interessen des Vermieters außer Acht zu lassen. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag. Vielen Dank.

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