Antje Hebel
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Hamburger! Die im Antrag erwähnte Sitzung vom 6. Februar dieses Jahres fand vor meiner Wahl als Abgeordnete statt und habe an dieser nicht teilgenommen. Daher habe ich mir den dazugehörigen Ausschussbericht 22.044 durchgelesen. Es hat mich bewegt zu lesen, welches Unrecht Menschen geschehen ist, was sie nicht oder nur wenig hören konnten und löste bei mir eine Mischung unterschiedlichster Gefühle aus. Das Mitgefühl, obwohl ich berufsbedingt mit Mitgefühl immer sehr beherrscht umgehen muss, haben mich die Berichte der Betroffenen im Ausschuss berührt und betroffen gemacht. Aus einem vermeintlich besseren Wissen Gehörlosen und Schwerhörigen so etwas anzutun, das konnte ich nicht nachvollziehen. Es macht einen wütend zu lesen, dass da niemand war, der sich schützend vor die Kinder gestellt hat. Wie ausgeliefert müssen sie sich diesen in den beschriebenen Situationen gefühlt haben, wie einsam, wie verzweifelt. Traurig bin ich darüber, welche Chancen den Betroffenen genommen wurden, sich und ihre Persönlichkeit zu entwickeln, dass nie eine echte Wissensvermittlung stattgefunden hat, die doch selbstverständlich sein sollte. Am Ende steht auch Fassungslosigkeit darüber, dass wir hier nicht von ewig vergangenen Zeiten reden. Es sind nur gut 40 Jahre vergangen, seit sich die Zeiten zu einem besseren gewandelt haben. Jetzt zu dem Antrag. Hamburg soll sich auf Bundesebene für einen Entschädigungsfonds einsetzen. Ja, das kann man machen. Und wer weiß, vielleicht kommt...Es ist darüber irgendwann zur Auszahlung. Aber wer will entscheiden, welchen Preis erlittenes Leid hat? Insbesondere, wenn man weiß, dass gelderfahrenes Leid nicht ungeschehen machen kann. Wird am Ende ein unverhältnismäßiges Gießkannenprinzip angewandt, ohne Berücksichtigung individueller Härten? Sich zu entschuldigen und zu bedauern, ja, das ist angebracht und kann man machen. Vielleicht erfahren die Gehörlosen oder Schwerhörigen dadurch ein wenig Genugtuung für das, was sie durchgemacht haben. Aber die Zeit kann nicht zurückgedreht werden. Verwehrte Chancen können nicht zurückgegeben werden. Aber das Wichtigste scheint mir, dass die Hörenden es von nun an richtig machen. Dazu zählt, dass überall da, wo taube oder schwerhörige Menschen aufgrund ihrer eingeschränkten Sinneswahrnehmung auf Hürden treffen, diese Hürden aus dem Weg zu räumen sind. Wo es nur bedingt geht, sind diese zumindest auf ein Minimum zu reduzieren. Aber vor allem eine umfassende Aufarbeitung der Geschehnisse ist zu leisten. Und nach Abschluss noch wichtiger, eine umfassende Aufklärung vorzunehmen. Denn nur diese verhindert, dass Gleiches irgendwann wieder geschieht. Dass Menschen, weil sie anders sind, misshandelt, gedemütigt und ausgegrenzt werden.Sie dürfen auch mal ruhig bleiben.
