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Antje Hebel

AfD 2:42 min Sitzungen 23/8

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die Situation der Obdachlosigkeit ist unwürdig. Nicht zu wissen, wo man hin soll, nicht zu wissen, wo man die nächste Nacht schlafen kann, wo man die nächste Mahlzeit bekommt. Auf allen Mosen angewiesen zu sein, am Rande der Gesellschaft stehen, verachtet, gemieden. Und weil das so ist, kann man über diesen Antrag nur den Kopf schütteln. Ich habe mir die Mühe gemacht, in der Parlamentsdatenbank zu dem Thema Obdachlosigkeit verschiedene Anträge und Redebeiträge der Vergangenheit durchzulesen und konnte auch da oft nur mit dem Kopf schütteln. Einige der wenigen guten Ansätze, die als Ergebnis meiner Recherchen übrig geblieben, waren das Projekt Housing First, das noch mit Leben gefüllt werden muss, und die Erhebung zur Lage der Obdachlosen in Hamburg. Dazu ist noch zu sagen, dass die AfD 2015 und 2016 jeweils eine Aktualisierung der veralteten Erhebungen von 2009 gefordert haben, was auch hier von den Linken abgelehnt wurde, um sie dann 2018 doch durchzuführen. Aber jetzt mit diesem Antrag den Obdachlosen den Schatten hinterher tragen, kommt aus der Kategorie Gutmenschentum, der für das Schaufenster und das eigene Wohlbefinden gestellt wird.Es gibt nur eine einzige sinnvolle Maßnahme, der Obdachlosigkeit zu begegnen, und das ist, den Obdachlosen eine Unterkunft zu geben. Damit sind keine teuren Hotelzimmer gemeint. Alles andere ist nichtsbringendes, medienwirksames Gutmenschentum. Der Antrag ist schön für die eigene Außenwerbung, nutzlos für die Problemlösung, da er nur Symptome behandelt oder verwaltet, aber nicht den Hauch einer Lösung beinhaltet.Natürlich ist eine Unterkunft nur der erste von zwei notwendigen Schritten, um der Obdachlosigkeit zu begegnen. Aber mit einer Unterkunft hat der Obdachlose Schatten und Trinken im Überfluss. Ihr Antrag würde sich dann in Luft auflösen. Da diese Menschen öfters Suchtproblematiken haben und keinen geregelten Tagesablauf mehr kennen, muss gleichzeitig aber auch eine intensive Betreuung stattfinden, damit die Betroffenen irgendwann wieder ein selbstbestimmtes Leben führen können. Das muss das Ziel sein. Dieser Antrag hat die Chance, in Schulen und Universitäten als klassisches Fallbeispiel dafür einzugehen, dass, wenn ich eine Ursache bekämpfen will, mit der Behandlung der Symptome anfange. Da der Antrag, wie festgestellt, nichts bringt und einen ganz falschen Ansatz hat, wird die AfD-Fraktion diesen ablehnen.

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