André Trepoll
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich versuche das Mikro sehr dicht hier ranzuführen, weil ich festgestellt habe, dass man doch im Plenum sehr viel schlechter den Redner hört, als wir da oben. Wir hören Sie ungefähr dreimal so laut. Deshalb müssen wir uns vielleicht über das Thema Mikrofonanlage nochmal Gedanken machen. Aber das nur als kurze Startbemerkung. Herr Nockemann, Sie haben mich dann doch vor eine gewisse Herausforderung gestellt für meinen Redebeitrag, weil ich habe wirklich vermutet, Sie wollten über Ihre große Anfrage sprechen und die Antworten dazu. Das haben Sie aber gar nicht getan. Im Gegensatz zu Herrn Ilkanipur, der hat das schon ein bisschen mehr getan. Ich versuche mich da so ein bisschen in der Mitte zu halten. Denn die Debatte um die politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen gewinnt ja zunehmend an Relevanz, wie wir in den letzten Wochen festgestellt haben. Klar ist, dass sogenannte NGOs auch in Hamburg einen wichtigen Beitrag für unser gesellschaftliches Zusammenleben leisten. Sie engagieren sich in der Jugendhilfe, im Umweltschutz, in der Integration oder der politischen Bildung. Doch auch hier bei aller Wertschätzung gilt, wer öffentliche Gelder erhält, muss sich auch öffentlicher Kontrolle stellen. Transparenz gilt für alle, meine Damen und Herren.Und die Ereignisse der letzten Monate, insbesondere die Beteiligung gemeinnütziger, zum Teil öffentlich finanzierter Organisationen an Protestaktionen gegen einzelne Parteien, auch gegen uns als CDU, die verdeutlichen doch die Dringlichkeit einer rechtlichen und politischen Einordnung. Und das möchte ich gerne kurz vornehmen, auch basierend auf den Antworten des Senats auf die große Anfrage, die ich finde, auch sehr gut beantwortet sind und sehr umfänglich und auch richtig eingeordnet worden. Grundsätzlich gilt, Organisationen, die durch Steuermittel gefördert werden, sind dem Neutralitätsgebot verpflichtet. Dies ergibt sich auch aus der Abgabenordnung. Gemeinnützigkeit ist an die Bedingung geknüpft, keine parteipolitische Einflussnahme erfolgen zu lassen. Politische Bildungsarbeit bleibt selbstverständlich zulässig, aber sie muss ausgewogen und parteipolitisch neutral erfolgen, meine Damen und Herren. Wenn jedoch Organisationen die Fördermittel aus Programmen erhalten, gezielt und wiederholt gegen eine bestimmte Partei mobilisieren, stellt sich die Frage, ob hier die rechtlichen Grenzen gewahrt bleiben. Der Staat darf nicht über den Umweg der Gemeinnützigkeit zur aktiven politischen Einflussnahme beitragen und schon gar nicht in Richtung einer parteipolitischen Schlagseite.Zuwendungsempfangende können sich regelmäßig auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes berufen und sind verfassungsrechtlich nicht dem Gebot der parteipolitischen Neutralität unterworfen. Rechtlich sind die Zuwendungsempfänger aber in die Vorgaben, in den Zuwendungsbescheiden und die darin formulierten Ziele und Zuwendungszwecke gebunden. Auch das hat Elkanipur ausgeführt. Und das wird auch kontrolliert, Herr Nockemann, denn die Bewilligungsbehörden, die müssen das machen und auch mit den Zuwendungsbescheiden und den Richtlinien, die in der Anfrage, wenn Sie sie gelesen hätten, in den Antworten ja auch dargestellt sind, für jede einzelne Behörde sind diese dort niedergelegt. Und deshalb, glaube ich, ist es wichtig, dass die Vergabe von Zuwendungen auch in Hamburg klaren rechtlichen Vorgaben folgt. Und die sind in§ 46 der Landeshaushaltsordnung festgelegt. Und ich will auch klar für die CDU-Fraktion erklären, wir haben keine Kenntnisse, die dem entgegensprechen, dass dort nicht nach Recht und Gesetz gehandelt wird. Es ist entscheidend die Kontrolle. Der Zuwendungsentscheid alleine genügt nicht. Wir brauchen wirksame Mechanismen und wollen deshalb auch klarstellen, dass es hier darum geht, auch Vertrauen zu sichern und Missbrauch vorzubeugen. Deshalb, glaube ich, brauchen wir einen detaillierten Sachbericht, auch einen zahlenmäßigen Nachweis und gegebenenfalls auch, und das ist ja auch vorgesehen, die Prüfung durch den Rechnungshof. Es geht nicht darum, zivilgesellschaftliches Engagement zu gängeln. Es geht darum, Veranlagungen zu verhindern.gegenüber der Allgemeinheit zu übernehmen. Und ich finde, diese Diskussion der letzten Wochen und Monate hat es ja auch mal wieder gezeigt, dass, finde ich, insbesondere die CDU da die Partei der politischen Mitte ist, meine Damen und Herren. Die AfD, das klingt ja hier auch wieder durch, die wittert einen geheimen Deep State, der irgendwelche politischen Agendas verfolgt und irgendwelche linken Projekte ihrer Meinung nach durchsetzen will. Und die andere Seite hat auch sehr stark überzogen und davon gesprochen, dass unsere Anfrage ein beispielloser Angriff auf die demokratische Zivilgesellschaft wäre. Meine Damen und Herren, wenn die Zivilgesellschaft so fragil ist, dass einige kritische Fragen von Abgeordneten zur Finanzierung von Verbänden als Großangriff interpretiert werden, dann, glaube ich, müssen wir uns wirklich Sorgen machen. Und ich glaube, eine Zivilgesellschaft sollte überhaupt nicht direkt vom Staat, von finanziellen Zuwendungen abhängig sein. So weit darf es gar nicht kommen, meine Damen und Herren.Gerade in Zeiten wachsender Polarisierung ist es unerlässlich, dass staatliche Förderung nicht parteipolitisch vereinnahmt wird. Die Kontrolle der Zuwendungsbescheide ist daher ein Schutzmechanismus für unsere Demokratie, für die Integrität des Staates und auch für die Glaubwürdigkeit dieser Zuwendungsempfänger. Herzlichen Dank.
