Antje Hebel
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es in dieser Debatte schon oft gehört, und ich kann es nur bestätigen, das Ehrenamt ist ein Kennzeichen einer lebendigen, freien Gesellschaft. Es ist unverzichtbar für das Funktionieren von gemeinnützigen Organisationen und trägt über sonst Rendes zum Zusammenhalt der Gesellschaft bei. Der vorliegende Antrag möchte dieses Amt stärken, grundsätzlich lobenswert. Der Sport wird hier in der Überschrift einleitender Absatz zwischendurch und am Ende des Antrags immer wieder betont. Stück für Stück wird im Antrag aber auch von den gemeinnützigen Organisationen gesprochen. Um im Petitum dann nur vom gemeinnützigen Organisationen zu reden. Damit wird dieser Antrag zum trojanischen Pferd. Warum? Weil gemeinnützige Organisationen, neudeutsch besser als NGOs oder NPOs bekannt, eine gewisse Brisanz enthalten. Das wissen wir spätestens seit der Anfrage der CDU-Bundestagsfraktion im Februar dieses Jahres. Sie stieß damit ins Wespennest. Denn seitdem ist die Frage auf dem Tisch, wie regierungsunabhängig sind gemeinnützige Organisationen, also NGOs, und noch unter rot-grüner Regentschaft und inwieweit geben sie uns das nur vor. In dem Zuge erlangte die Amadeo Antonio Stiftung traurige Berühmtheit, die in ihrer Ergebnisrechnung von 2023 Personalkosten von 6,2 Millionen Euro auswies.und gleichzeitig 6 Millionen Zuschüsse aus öffentlicher Hand erhielt. Alle für diese NGO tätigen Ehrenamtlichen kann man daher ungeschminkt als das bezeichnen, was sie sind, Angestellte der Regierung. Die alte Lebensweisheit, wessen Brot ich esse, dessen Lied ich pfeife, drängt sich geradezu auf. Und das soll eine unabhängige NGO sein? Es sind ja meistens nur einige wenige schwarze Schafe, die den Ruf der Herde zerstören. Dennoch gilt es zunächst, das grundsätzliche Verhältnis einiger gemeinnütziger Organisationen zur Gemeinnützigkeit, die außerhalb des Sports tätig sind, doch erst einmal zu klären, bevor man diesen weitere Wohltaten zukommen lässt. Darüber hinaus gab es bereits einen Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 16.08. Letzten Jahres, der den Gedanken ihres Antrags aufgegriffen hat. Die Stellungsnahme des Bundesrates vom 27.09. Letzten Jahres hat eine Abschaffung der Pflicht der zeitnahen Mittelverwendung für gemeinnützige Organisationen jedoch ganz klar widersprochen. Eine solche würde zu Rechtsunsicherheiten führen und hat dies mit entsprechenden Gesetzesverweisen und Fallbeispielen begründet. Das kann in den entsprechenden Bundesratsdrucksache in aller Ausführlichkeit nachgelesen werden. Mir ist daher nicht klar, wie Sie nach ein paar Monaten den gleichen Prüfantrag erneut stellen. Wollen Sie so lange abstimmen lassen, bis das, was für Sie gewünschte Ergebnisse herauskommt?Aber im Sinne des vorliegenden Antrags tätig zu werden, soll laut Stellungnahme des Bundesrats die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung bei jährlichen Einnahmen von 45.000 Euro auf 80.000 Euro erhöht werden. Ferne hätten Sie vielleicht kurz mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen Rücksprache halten sollen. Dieser befürwortet die erst im Jahr 2000 eingeführte Regelung zur zeitnahen Mittelverwendung als ein Qualitätsmerkmal. Dieses entsteht durch die regelmäßige Prüfung und Attestierung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt. Es zeugt Transparenz und stärkt das Vertrauen in der Bevölkerung sowie des Spenders. Der Verband kritisiert eine pauschale Abschaffung der zeitnahen Mittelverwendung. Fazit. Wenn der vorliegende Antrag sich nur auf Sportvereine beziehen würde, wie er stellenweise suggeriert, wir würden sofort zustimmen. Damit würden wir es einem Viertel aller Vereine sofort leichter machen. Dass dies jedoch wie aufgezeigt nicht der Fall ist, werden wir nicht so naiv sein und dieses trojanische Pferd durch das Hamburger Tor lassen. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
