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Sarah Timmann

SPD 2:35 min Sitzungen 23/2

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die AfD will den § 188 des Strafgesetzbuches abschaffen und behauptet, wie wir gerade eben hören konnten, es gehe ihr um Meinungsfreiheit. Tatsächlich geht es der AfD um etwas anderes, um das Recht gezielt zu diffamieren ohne entsprechende Konsequenzen. Ein Faktencheck ist angebracht, Herr Nockemann. 188 StGB schützt Menschen, die sich politisch engagieren, egal ob im Bundestag oder in der Bezirksversammlung. Er schützt nicht vor Kritik, sondern vor strafbaren Angriffen, vor Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede. Und nur dann, wenn diese Angriffe geeignet sind, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren. Also Herr Nockemann, tun Sie nicht so, als würde ein Mensch, der einen Politiker beleidigt, direkt fünf Jahre ins Gefängnis wandern.Das ist keine Theorie, das ist Realität, was ich Ihnen jetzt hier vorstelle. Im Jahr 2024 wurden laut Bundeskriminalamt knapp 5.000 Straftaten gegen Amts- und MandatsträgerInnen registriert. Ein Anstieg von fast 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das bedeutet, alle vier Tage eine gewalttätige Attacke auf Menschen, die sich für unsere Demokratie engagieren. Und das ist Teil eines größeren Bildes. 2023 zählte das BKA über 60.000 politisch motivierte Straftaten, so viele wie lange nicht mehr. Fast die Hälfte davon, knapp 29.000, liebe AfD-Fraktion, waren rechtsmotiviert. 2021 wurde der§ 188 StGB bewusst gestärkt, nicht zum Schutz der Mächtigen, sondern zur Verteidigung unserer Demokratie. Denn wenn Ehrenamtliche sich zurückziehen, weil sie systematisch diffamiert oder bedroht werden, dann trifft das nicht Einzelne, dann trifft das unsere demokratische Substanz. Dieser Paragraf schränkt keine Kritik ein. Im Gegenteil. Und selbst dann greift der Staat bei dem§ 188 nur ein, wenn ein Strafantrag gestellt ist oder das öffentliche Interesse besonders schwer wiegt. Und das ist verfassungsrechtlich, liebe AfD-Fraktion, vollkommen unbedenklich. Wer 188 abschaffen will, stärkt nicht die Meinungsfreiheit, er stärkt die Lautesten, die Drohenden, die Hetzenden. Und genau deshalb sagen wir, dieser Antrag gehört abgelehnt, nicht nur juristisch.sondern auch politisch, denn wer einen starken Rechtsstaat möchte, muss ihn auch verteidigen.

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