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Dirk Nockemann

AfD 2:24 min Sitzungen 23/2

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Majestätsbeleidigung ist 2017 abgeschafft worden. Der Bundestag hat 2017§ 103 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter Strafe stellt, abgeschafft. Damals argumentierte die Bundesregierung, der Beleidigungstatbestand sei hinreichend. Ach, da haben wir es ja. Das heißt, dort reicht es aus, wenn der Beleidigungstatbestand einfach gesetzlich normiert ist. Wer eigentlich braucht nun noch den§ 188 Strafgesetzbuch üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens? Warum eigentlich muss jemand? Für das Beleidigen eines Politikers schlimmstenfalls bis zu fünf Jahren ins Gefängnis. Kürzlich wurde gegen den Chefredakteur des Deutschlandkuriers, der Frau Feser mit einer satirischen Fotomontage gewürdigt hat, eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verhängt. Die Tageszeitung Welt titelte ein Urteil wie aus einer Diktatur. Haft für Journalisten ist das die neue Realität in Deutschland? Da müsste Herr Böhmermann ja Tag für Tag und Jahr für Jahr in Fuhlsbüttel verbringen. Wir machen uns doch weltweit mit solchen Reden.Ist es nicht bereits schlimm genug, wenn uns der amerikanische Vizepräsident, mit dem man ja auch nicht in allem einig sein muss, wenn der uns daran erinnert, dass in diesem Land endlich wieder uneingeschränkt die Meinungsfreiheit zu gelten hat? Die Politiker, meine sehr verehrten Damen und Herren, die kompetent und erfolgreich sind, die darauf achten, zum Wohle des Volkes zu arbeiten, die brauchen diesen Beleidigungsdatbestand nicht. Aber diejenigen, die Anzeigenhauptmeister sind, wie Frau Baerbock oder Herr Habeck, die politische Versager sind, die sich immer wieder den Karikaturisten ausgesetzt sehen, die brauchen so einen Tatbestand. Dieser Tatbestand schüchtert einen und dieser Tatbestand verhindert die freie Meinungsäußerung. Er muss also weg.

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