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Hila Latifi

DIE LINKE 4:04 min Sitzungen 23/2

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was könnte einen 13-jährigen Jungen dazu bringen, seine Mitschülerin zu töten? Das fragt aktuell eine Serie und konfrontiert uns mit der Realität eines Antifeminismus, den wir gerade überall erleben. In nur drei Wochen wurde sie über 100 Millionen Mal gestreamt und löst eine breite gesellschaftliche Debatte darüber aus, über Mobbing, Misogynie, patriarchale Gewalt und die Gewaltbereitschaft junger Männer. Die Gewalt durchzieht alle gesellschaftlichen Bereiche, das private, das öffentliche und den digitalen Raum, wo vor allem Incel-Communities und Figuren wie Andrew Tate mit Frauenverachtung, Männlichkeitswahn und Gewaltfantasien Geld verdienen und ganz gezielt junge Menschen erreichen. Mit dramatischen Folgen für unsere Gesellschaft. Die Fallzahlen steigen seit Jahren quer durch alle gesellschaftlichen Gruppen. Im Jahr 2023 verzeichnete Hamburg insgesamt 3.597 Fälle von partnerschaftlicher Gewalt. Ein Anstieg um 120 Fälle im Vergleich zum Vorjahr. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass der Bund mit dem neuen Gewalthilfegesetz einen richtigen Schritt in Richtung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und Hilfe für Betroffene gegangen ist. Der zentrale Rechtsanspruch des Gesetzes tritt aber erst im Jahr 2032 in Kraft. Das bedeutet,Betroffene müssen noch sieben Jahre verbindliche staatliche Hilfe warten. Schutz vor Gewalt darf aber nicht aufgeschoben werden. Adäquate Hilfe ist längst überfällig und muss jetzt kommen. Eine Verzögerung ist nicht nur unzumutbar, sondern auch ökonomisch unsinnig. Der Bund stellt 2,6 Milliarden Euro bis 2036 bereit. Die Folgekosten von geschlechterspezifischer Gewalt belaufen sich aber auf 3,8 Milliarden Euro pro Jahr. Gemäß der Istanbul-Konvention fehlen allein über 200 Frauenhausplätze in Hamburg und Beratungsstellen arbeiten längst an der Belastungsgrenze. Der Zugang zu Schutz und Unterstützung ist immer noch abhängig von Einkommen, Herkunft und Aufenthaltsstatus. Schutz ist aber kein Privileg. Er muss für alle gelten, ohne Einschränkung. Und genau hier versagt das neue Gesetz. Trans-, nicht-binäre und intergeschlechtliche Menschen sind ebenso von geschlechterspezifischer Gewalt betroffen, werden im Gesetz aber kaum berücksichtigt. Ja, das wurde eben schon erwähnt, das begrüßen wir. Menschen mit Migrations- und Fluchterfahrung begegnen auf zusätzlichen institutionellen Hürden und werden dennoch kaum mitgedacht. Ein besonders erschütterndes Beispiel hat sich vor einiger Zeit zugetragen, als eine Frau mit ihren Kindern aus einem Hamburger Frauenhaus heraus abgeschoben wurde.Das ist eine inakzeptable Grenzüberschreitung der SPD-geführten Innenbehörde. Um es klar zu sagen, wer so handelt, hat das Prinzip von Schutz und Zuflucht nicht verstanden. Sie können sich nicht für ein Gesetz zum Schutz vor Gewalt auf die Schulter klopfen und parallel dazu Schutz durch Abschiebung entziehen und damit Selbstgewalt gegen Frauen und Kinder ausüben. Und Sie voraussichtlich... In noch gewaltvolle Verhältnisse drängen. In Anbetracht der Realität, in der Menschen täglich patriarchale Gewalt erfahren, ist das politische Schneckentempo schlicht verantwortungslos. Gewaltschutz ist ein Menschenrecht. Wir müssen schnell handeln und wir müssen konsequent handeln. Denn patriarchale Gewalt ist keine Privatsache. Sie ist politisch und sie ist vermeidbar. Wir stehen bereit, gemeinsam mit Ihnen für echten, umfassenden Gewaltschutz zu kämpfen und die konkrete Umsetzung mitzugestalten. Vielen Dank.

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